26.10.2023 - Fachartikel

Projekte nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Digitalisierung im Gesundheitswesen

Steigende Patientenzahlen, Ausdünnung des Versorgungsnetzes, Fachkräftemangel, zunehmende Komplexität und steigende Kosten von Behandlungsmethoden – das sind nur einige der großen Herausforderungen, mit denen sich unser Gesundheitswesen konfrontiert sieht. Vor allem Krankenhäuser sind daher immer stärker auf Digitalisierung angewiesen. Viele Krankenhausträger entschieden sich dazu, mit der finanziellen Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ihre IT-Landschaft auf den neuesten Stand zu bringen. Dieser Modernisierungsschritt ermöglicht auch künftig eine Vielzahl an weiteren Optimierungsmöglichkeiten.

Was ist das KHZG?

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist ein Artikelgesetz auf Initiative der Bundesregierung in Deutschland, die darauf abzielt, die Digitalisierung und Modernisierung von Krankenhäusern voranzutreiben. Das Gesetz wurde während Corona bzw. der COVID-19 Pandemie am 23. Oktober 2020 erlassen und trat am 29. Oktober 2020 in Kraft.

"So verbessern wir die Versorgung der Patienten und sorgen für mehr Sicherheit.“ So feierte seinerzeit der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf der Website seines Ministeriums das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Doch hält das Gesetz, was der Minister verspricht?

Hier sind die wichtigsten Regelungen und Fakten zum KHZG im Überblick:

Es steht ein Fördervolumen von über 4 Milliarden Euro zur Verfügung, wovon 3 Milliarden Euro vom Bund über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) bereitgestellt werden.
Die Länder und/oder Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der Investitionskosten.
Die Umsetzung von Projekten begann bereits im September 2020, und jedes Land konnte bis Ende 2021 Förderanträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BSA) stellen.
Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden, und Hochschulkliniken können bis zu 10 Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes erhalten.
Bis zum Stichtag am 31. Dezember 2021 wurden 6.076 Anträge mit einem Fördervolumen von 3,042 Milliarden Euro eingereicht.
Der Stand der Digitalisierung der Häuser wurde bereits 2021 und wird 2024 erneut nach dem digitalen Reifegradmodell evaluiert.

Die vorrangige Zielsetzung vieler Institutionen liegt in der Modernisierung ihres Krankenhausinformationssystems (KIS). Oftmals verwendeten sie vielfältige IT-Lösungen, die zu komplizierten Schnittstellen und einer erhöhten Belastung durch Updates, Wartung und Datensicherheit führten. Zeitgemäße Serverstrukturen und erweiterte Computernetzwerke ermöglichen digitale Prozesse, wodurch manuelle Dokumentation und Papierarbeit vermieden werden, was wiederum die Arbeitszeit des medizinischen Fachpersonals einspart. Diese Maßnahmen eröffnen zahlreiche positive und moderne Perspektiven für die Zukunft von Krankenhäusern.

Nicht mit dem Krankenhauszukunftgesetz in direkter Verbindung stehen weitere Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. So hat das Bundeskabinett beispielsweise am 30. August 2023 das Vorhaben zum Digital-Gesetz (DigiG) beschlossen. Damit soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten angelegt und das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet werden. Ebenfalls am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) beschlossen, mit dem Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden sollen.

11 Fördertatbestände: Welche Projekte sind im Rahmen des KHZG förderfähig?

Projekte, die nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) aus dem Krankenhauszukunftsfonds mit einer Finanzierung gefördert werden sollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und mindestens einem der in § 19 der Krankenhauszukunftsfonds-Verordnung (KHSFV) aufgeführten Tatbestände zuzuordnen sein. Diese Tatbestände sind in der Regel nicht als strikte Abgrenzung voneinander zu verstehen, und sie können sich in der Praxis überschneiden oder ineinandergreifen. Dies ermöglicht es, Projekte zu realisieren, die mehrere Aspekte der Digitalisierung und Modernisierung im Gesundheitswesen abdecken.

Die wichtigsten der Fördertatbestände (FTB) im Überblick:

Förderung der Digitalisierung in der Notfallversorgung: Dieser Fördertatbestand konzentriert sich auf die Verbesserung der Notfallversorgung in Krankenhäusern. Er ermöglicht die Anschaffung von Notaufnahme-Informationssystemen und anderen Technologien zur Optimierung der Abläufe in Notaufnahmen. (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV)
Einrichtung von Patientenportalen nach § 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV: Ein Patientenportal soll die Kommunikation im Gesundheitswesen effizienter gestalten, den Informationsaustausch beschleunigen und die Qualität der Versorgung für Patienten und Patientinnen zu verbessern. Dies betrifft insbesondere die Bereiche der digitalen Aufnahme und Behandlungsverwaltung sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen.
Förderung der Digitalisierung in der Pflege- und Behandlungsdokumentation: Dieser Fördertatbestand zielt darauf ab, die Pflege in Krankenhäusern zu digitalisieren und zu verbessern. Dies umfasst die Entwicklung und Einführung von digitalen Pflegedokumentationssystemen und anderen Technologien, um die Pflegequalität zu steigern. (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV):
Teil- oder vollautomatisierte klinische Entscheidungsunterstützungssysteme gemäß § 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV dienen dem Zweck, Ärzte, Pflegefachpersonal und andere Entscheidungsträger bei komplexen Entscheidungen im medizinischen Bereich zu unterstützen. Dies schließt Entscheidungen zur Diagnostik, Therapie und Medikation voll ein, wodurch gewährleistet wird, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse schnell in die Patientenversorgung integriert werden können.
Die Einführung eines digitalen Medikationsmanagements gemäß § 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV ist die Steigerung der Arzneimittel-Therapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern. Dies soll durch die kontinuierliche digitale Dokumentation der Medikation in interoperablen Systemen und die ständige Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am Behandlungsprozess Beteiligten erreicht werden.
Die digitale Leistungsanforderung gemäß § 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV zielt darauf ab, die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachabteilungen in einem Krankenhaus zu verbessern. Dies wird durch die konsequente digitale Anforderung und/oder automatisierte Anforderung von Diagnose- oder Behandlungsplänen sowie durch digitale Rückmeldungen bei Befunden erreicht. Dies beschleunigt die Kommunikation und reduziert Fehler in der Behandlung.
Förderung der Telemedizin: Dieser Fördertatbestand unterstützt die Einführung von telemedizinischen Anwendungen und Lösungen, um die Versorgung und den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen zu verbessern. Dies umfasst die Implementierung von Telekonsultationen und anderen telemedizinischen Diensten. (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)
Förderung der IT-Sicherheit und Cybersicherheit: Dieser Fördertatbestand zielt darauf ab, die IT-Sicherheit in Krankenhäusern zu stärken. Er ermöglicht die Anschaffung von IT-Sicherheitslösungen und die Verbesserung der Sicherheitsinfrastruktur. (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 KHSFV)

Die Förderung ist auf diese in § 19 Abs. 1 KHSFV aufgeführten Tatbestände beschränkt. Das bedeutet, dass Projekte, die nicht mindestens einem dieser Tatbestände zuzuordnen sind, nicht im Rahmen des KHZG gefördert werden können.

Die genauen Förderrichtlinien und Bedingungen für jeden Tatbestand können je nach Bundesland und konkretem Projekt variieren. Von den insgesamt 6.076 eigereichten Anträgen entfielen...

  • 1.533 Anträge auf Fördertatbestand 3 (Digitale Kommunikation)
  • 1.130 Anträge auf Fördertatbestand 2 (Patientenportale)
  • 937 Anträge auf Fördertatbestand 5 (Medikationsmanagement)

Welche Herausforderungen bringt das KHZG für Krankenhäuser mit sich?

Die Umsetzung dieses Gesetzes bringt eine Reihe von Herausforderungen für Krankenhäuser mit sich, darunter:

  1. Finanzielle Mittelbeschaffung: Die Implementierung digitaler Gesundheitstechnologien erfordert erhebliche Investitionen in Hardware, Software und Schulungen. Krankenhäuser müssen Wege finden, um die notwendigen finanziellen Mittel zu beschaffen, um die geforderten Maßnahmen umzusetzen.
  2. IT-Infrastruktur und Datensicherheit: Die Einführung digitaler Gesundheitslösungen erfordert eine robuste IT-Infrastruktur und strenge Sicherheitsmaßnahmen, um patientenbezogene Gesundheitsdaten zu schützen. Dies bedeutet, dass Krankenhäuser in die Modernisierung ihrer IT-Systeme und in Datenschutzmaßnahmen investieren müssen.
  3. Fachkräftemangel: Die Implementierung und Pflege digitaler Gesundheitssysteme erfordert qualifiziertes Personal, das oft knapp ist. Krankenhäuser müssen in Schulungen und Weiterbildungen investieren, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter mit den neuen Technologien umgehen können.
  4. Interoperabilität: Eine der zentralen Anforderungen des KHZG ist die Interoperabilität von Systemen, um den reibungslosen Austausch von Patientendaten zwischen verschiedenen Einrichtungen zu ermöglichen. Dies erfordert die Schaffung von Standards und die Integration bestehender Systeme.
  5. Zeitdruck: Das KHZG legt bestimmte Fristen fest. Krankenhäuser müssen eine zielgerichtete Strategie verfolgen und sicherstellen, dass sie diese Fristen einhalten. Dies erfordert eine straffe Organisation, einen engen Zeitplan und eine effiziente Projektkoordination.
  6. Änderungsmanagement: Die Einführung neuer Technologien und Prozesse erfordert oft ein umfassendes Änderungsmanagement, um sicherzustellen, dass das Krankenhauspersonal die mit der Digitalisierungsstrategie einhergehenden Veränderungen akzeptiert und effektiv damit umgehen kann.
  7. Qualitätskontrolle: Die Implementierung digitaler Gesundheitslösungen muss von einer angemessenen Qualitätskontrolle begleitet werden, um sicherzustellen, dass die neuen Technologien den gewünschten Nutzen bringen und die Patientensicherheit gewährleistet ist.
  8. Rechtliche und ethische Fragen: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens wirft eine Vielzahl rechtlicher und ethischer Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, die Speicherung und den Austausch von Gesundheitsdaten sowie die Patienteneinwilligung.

Krankenhäuser stehen also vor erheblichen Herausforderungen, um die Ziele des Krankenhauszukunftsgesetzes zu erreichen. Die notwendigen Strategien, Strukturen für ein modernes Gesundheitswesen und eine datenbasierte Medizin im Hintergrund aufzubauen ist eine gewaltige Aufgabe, die jedes Krankenhaus individuell zu bewältigen hat. Eine sorgfältige Planung, Ressourcenallokation und Zusammenarbeit sind entscheidend, um die digitale Transformation im Gesundheitswesen erfolgreich umzusetzen. Dafür bedarf es einen strukturierten und gut organisierten Projektmanagements.

Thilo Menges - Abteilungsleiter Digitalisierung & Innovation, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH

„Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetztes (KHZG) stellt der Bund für verschiedene Fördertatbestände konkrete Anforderungen in Form der sogenannten Muss-Kriterien, die wir im Rahmen unserer Digitalisierungsprojekte realisieren müssen. Zu den Muss-Kriterien zählen unter anderem die Online-Terminbuchung, die Möglichkeit der digitalen Anamnese von zu Hause, Dokumenten-Upload (z.B. Medikationsplan) durch den Patienten vor dem Aufenthalt, Zugriffsmöglichkeiten auf die in der ePA (elektronische Patientenakte) gespeicherten Daten, ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern, sowie Schnittstellen, um nachgelagerte Prozesse zu unterstützen, beispielsweise die Suche nach freien Plätzen bei Pflege- und Reha-Anbietern.

Wir etablieren und entwickeln Fähigkeiten, wie man eine Projektorganisation im Gesundheitswesen aufbaut und gestaltet – ein Aspekt, mit dem Krankenhäuser bislang wenige Berührungspunkte hatten und dementsprechend auch wenige Erfahrungen sammeln durften. Nun ist dieser Bedarf aber in hohem Maße vorhanden.“

Wen betrifft das KHZG außer Krankenhäusern noch?

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) betrifft nicht nur Krankenhäuser, sondern auch andere Akteure und Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie die digitale Gesundheitsversorgung im Allgemeinen. Hier sind einige Beispiele:

  1. Rehabilitationseinrichtungen: Das KHZG kann sich auch auf Einrichtungen für die medizinische Rehabilitation erstrecken. Diese Einrichtungen können finanzielle Unterstützung und Anreize für die digitale Modernisierung erhalten, insbesondere wenn sie eng mit Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen zusammenarbeiten.
  2. Arztpraxen: Während das KHZG in erster Linie auf Krankenhäuser abzielt, kann es auch positive Auswirkungen auf niederglassene Ärzte haben. Die Einführung von Telematik-Infrastruktur und die Vernetzung mit Krankenhäusern sind Beispiele für Bereiche, in denen Ärzte und Arztpraxen von den technologischen Entwicklungen profitieren können.
  3. Pflegeeinrichtungen: Pflegeeinrichtungen, wie Pflegeheime oder der ambulante Dienst, können von digitalen Lösungen profitieren, die im Rahmen des KHZG entwickelt und umgesetzt werden. Die Verbesserung der Kommunikation und Datenaustausch zwischen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist ein möglicher Anwendungsfall.
  4. Gesundheits-IT-Anbieter: Unternehmen, die Gesundheits-IT-Lösungen entwickeln und anbieten, haben die Möglichkeit, im Rahmen des KHZG Verträge mit Gesundheitseinrichtungen abzuschließen, um ihnen bei der Umsetzung digitaler Projekte zu helfen.
  5. Gesetzliche Krankenkassen: Gesetzliche Krankenkassen sind ebenfalls an den Entwicklungen im Gesundheitswesen interessiert und können in die Umsetzung des KHZG involviert sein, insbesondere in Bezug auf die digitale Gesundheitsversorgung und telemedizinische Lösungen.
  6. Patienten: Als Patient soll man von den digitalen Gesundheitsinitiativen profitieren, die im Rahmen des KHZG entwickelt werden, z.B. in durch den Zugang zu Telemedizin, die elektronische Akte und anderen digitalen Gesundheitsdiensten.

Das KHZG hat das Ziel, die Digitalisierung im gesamten Sektor Gesundheit voranzutreiben und die Qualität der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Dies bedeutet, dass eine Vielzahl von Akteuren und Einrichtungen in diesem Prozess eine Rolle spielen können und auch davon betroffen sein können.

Welche Fristen sind für die Umsetzung des KHZG zu beachten?

Die genauen Fristen und Zeitpläne für die Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) können sich ändern und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Bundesländer in Deutschland sind für die Umsetzung des KHZG verantwortlich und können daher individuelle Zeitpläne und Fristen festlegen. An die Länder richteten Krankenhäuser und Krankenhausträger auch die Bedarfsanmeldung. Allerdings gibt es einige wichtige Aspekte und Meilensteine, die in der Regel zu beachten sind:

  1. Antragsfristen: Krankenhäuser und andere Einrichtungen mussten in der Regel Anträge für Fördermittel im Rahmen des KHZG stellen. Ein Antrag musste bis zum 31. Dezember 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gestellt werden. Es lag am BAS, nach § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) Mittel für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser zu bewilligen. Dabei war es wichtig, diese Fristen zu beachten, um Fördermittel zu erhalten.
  2. Projektdurchführung: Einrichtungen müssen nun die digitalen Projekte, die im Rahmen des KHZG gefördert werden, innerhalb bestimmter Zeiträume umsetzen. Die genauen Zeitpläne hängen von den spezifischen Projekten ab und sollten in den Förderanträgen festgelegt worden sein. Nach der Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung, die am 1. August 2023 in Kraft trat, muss die Umsetzung der Projekte min. bis Ende 2024 beauftragt worden sein.
  3. Berichterstattung und Dokumentation: Einrichtungen müssen oft regelmäßig über den Fortschritt der Projekte berichten und die Verwendung der Fördermittel nachweisen. Der entsprechende Nachweis sollte form- und fristgerecht in die Berichterstattung eingehen.
  4. Rückzahlungsfristen: In einigen Fällen müssen Fördermittel zurückgezahlt werden, wenn die Projektziele nicht erreicht werden oder die Mittel nicht wie vorgesehen verwendet werden.

Da die Umsetzung des KHZG für jedes Bundesland spezifisch ist, ist es ratsam, sich an die zuständigen Landesbehörden oder Gesundheitsministerien zu wenden, um die genauen Fristen und Anforderungen für die jeweiligen Projekte zu erfahren. Es ist auch wichtig, sich frühzeitig über die aktuellen Entwicklungen und Fristen in Bezug auf das KHZG zu informieren, da sich die Gesetze und Bestimmungen ändern können.

Frist 2024?

Ursprünglich war geplant, dass Krankenhäuser, die bis Ende 2024 keine Digitalisierung im Rahmen der Fördertatbestände 2–6 durchführen, sich mit einem Abschlag Ihrer Krankenhausfinanzierung um bis zu 2% konfrontiert sehen sollten. Der digitale Reifegrad sollte nach diesem Stichtag erneut ermittelt werden. Diese Frist für Digitalprojekte im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) entfällt jedoch. Kliniken können die Projekte nun auch nach dem Jahr 2024 abschließen, müssen aber die Umsetzung bis Ende 2024 beauftragen. Darauf haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband in der sogenannten Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung geeinigt.

IT-Projekte nach dem Krankenhauszukunftsgesetz

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz stehen Kliniken vor der Herausforderung, in kurzer Zeit zahlreiche IT-Projekte umzusetzen. Die digitale Transformation erfordert dabei einen ganzheitlichen Teamansatz, anstatt isolierter Einzelbemühungen.

Die erfolgreiche Umsetzung der digitalen Transformation in Krankenhäusern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören ein effektives Anforderungsmanagement, das die Bedürfnisse der (künftigen) Anwender berücksichtigt, ein begleitendes Changemanagement und ein einfühlsamer Umgang mit den Menschen, die von den Veränderungen betroffen sind.

Die Abteilung Digitalisierung & Innovation des Carl-Thiem-Klinikum Cottbus widmet sich derzeit einer der dringlichsten Aufgaben im Gesundheitswesen: Sie steht mitten in der Umsetzung der Muss-Kriterien des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG).

Thilo Menges – Abteilungsleiter Digitalisierung & Innovation, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH

"Ressourcen, gerade im technischen Umfeld, sind limitiert. Hier sind verschiedene Stakeholder und verschiedene Aktivitäten involviert: Neben Linientätigkeiten in der IT fallen strategische Projekte an, die aber auf die gleichen Ressourcen angewiesen sind. Dadurch wird eine Priorisierung notwendig. Sind bestimmte Ressourcen nicht verfügbar, unterstützt BCS aktiv bei der Einschätzung, welche Aktivitäten wichtig und welche Aktivitäten dringend sind und erleichtert die nötige Umpriorisierung.

Wir alle sind auf strukturierte Arbeitsweisen angewiesen. Werkzeuge, die wir nutzen, um unsere Arbeitsweisen zu strukturieren, müssen sich der Art und Weise anpassen, wie wir unsere Arbeit intern auch abbilden können – sei es über Kanban oder persönliche Aufgabenzuteilung über Tickets oder automatisierte Workflows. Projektron BCS hält all diese Möglichkeiten vor und erlaubt mir, meine Organisation in ihrer individuellen Arbeitsweise ideal zu spiegeln und in ihrer Kommunikation bestmöglich zu unterstützen.“

Wie kann eine Projektmanagement-Software dabei helfen, die Inhalte des KHZG umzusetzen?

Eine Projektmanagement-Software wie Projektron BCS kann eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Inhalte des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) spielen, indem die Anwendung dazu beiträgt, die folgenden Aspekte besser zu bewältigen:

Planung und Überwachung von Projekten: Die Projektmanagement-Software Projektron BCS ermöglicht es den Einrichtungen, detaillierte Projektpläne zu erstellen, Ziele und Meilensteine festzulegen und den Fortschritt der Projekte zu überwachen. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die digitalen Projekte im Rahmen des KHZG innerhalb der vorgegebenen Fristen und Budgets abgeschlossen werden.
Ressourcenmanagement: Die Software BCS erleichtert die effiziente Zuweisung von Ressourcen wie Personal, Budget und Zeit unterstützen. Dies gewährleistet, dass die Projekte reibungslos ablaufen und alle erforderlichen Ressourcen zum richtigen Termin an der passenden Stelle in ausreichendem Umfang vorhanden sind.
Zeiterfassung: Die Zeiterfassungsfunktionen in der Projektmanagement-Software ermöglichen es den Einrichtungen, die Arbeitszeit genau zu verfolgen, die für die KHZG-Projekte aufgewendet wird. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Arbeitskosten im Budget bleiben.
Kommunikation und Zusammenarbeit: Die Software bietet ein digitales Tool-Set für die interne Projektkommunikation sowie die externe Kommunikation mit Stakeholdern. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Teammitglieder und Stakeholder auf dem neuesten Stand sind, Informationen austauschen können und reibungslos zusammenarbeiten.
Dokumentenverwaltung: Die digitale Archivierung und Verwaltung von Projektunterlagen, Genehmigungen und anderen relevanten Dokumenten ist ein wichtiger Aspekt der KHZG-Umsetzung. Die Projektmanagement-Software Projektron BCS erlaubt es, Dokumente sicher zu speichern und leicht zugänglich zu machen.
Berichterstattung und Dokumentation: Die Software ermöglicht die Erstellung von Berichten und Dokumentationen, die zur Einhaltung der KHZG-Richtlinien erforderlich sind. Dies kann die Erfassung und Bereitstellung von Informationen für die zuständigen Behörden erleichtern.
Risikomanagement: Die Identifizierung, Bewertung und Bewältigung von Risiken ist ein wichtiger Bestandteil der KHZG-Projekte. Die Projektmanagement-Software Projektron BCS kann dazu beitragen, Risiken zu verfolgen und ein Rezept zur Risikoreduzierung zu planen und umzusetzen.
Anpassbarkeit: Eine gute Projektmanagement-Software ist oft anpassbar und kann als flexible Lösung speziell auf die Anforderungen und Ziele des KHZG-Projekts zugeschnitten werden.

Dr. Ing. Klaus Dörnhöfer, Klinikum Nürnberg

"Inzwischen wird auch das Projektmanagement von Projektron BCS genutzt. Die IT-Abteilung nutzt z.B. Tickets zur Abwicklung der abteilungsinternen Beauftragungen von der Budget-Bereitstellung bis zur vollständigen Rechnungs- Begleichung. In einem Piloten wird ein Verfahren entwickelt, geförderte Projekte gemäß den Richtlinien der Förderbehörde komplett digital zu verwalten und zu dokumentieren."

Stefan Gebel – Leitung Anforderungsmanagement und Planung, München Klinik

"Das Projektmanagement-Modul von Projektron BCS stellt die Grundlage für eine verbindliche und zuverlässige Planung unserer Vorhaben und Projekte unter Berücksichtigung der im betreffenden Zeitraum zur Verfügung stehenden Ressourcen dar. Durch die konsequente Weiterentwicklung unserer Projektepläne können wir die Effizienz unserer Prozesse erheblich verbessern."

Die Nutzung der Projektmanagement-Software Projektron BCS bietet eine zentrale Plattform, um KHZG-Projekte effektiv zu planen, zu steuern und zu dokumentieren. Sie erleichtert die Zusammenarbeit im Team, sorgt für Transparenz und trägt dazu bei, dass die Projekte gemäß den gesetzlichen Anforderungen abgeschlossen werden. Damit kann die Software dazu beitragen, die Digitalisierung und Modernisierung im Gesundheitswesen gemäß den Zielen des KHZG erfolgreich voranzutreiben und gebotene Qualitätsstandards zuverlässig einzuhalten. Alle Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit werden dabei erfüllt.

Erfolgreiche Digitalisierung im Gesundheitswesen dank Projektron BCS: Use Case Carl-Thiem-Klinikum Cottbus

Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ist eines der größten Krankenhäuser in Deutschland und auf dem Weg, ein Vorreiter in der Digitalisierung des Gesundheitssektors zu werden. Zentrale Aufgabe der Abteilung Digitalisierung & Innovation des Carl-Thiem-Klinikums ist die erfolgreiche Umsetzung der strategischen Digitalisierungsprojekte des CTK. Die Abteilung setzt Projektron BCS für die Planung und Umsetzung dieser Projekte ein. Das Tool ermöglicht, Ressourcen und Kosten effizient zu verwalten und Informationen in Echtzeit zu teilen.

Etwa 20 Projektleiter, die Projekte in den drei Kernbereichen IT, Digitalisierung & Innovation und Forschung verantworten, sind aktiv in die BCS Nutzung involviert, da sie zum Teil auf dieselben Ressourcen zurückgreifen, um ihre Projekte durchzuführen. Für die Großprojekte kommt zu einem großen Anteil die Projektmanagement-Methode PRINCE2 zum Einsatz, die BCS mit Funktionalitäten und entsprechenden Assistenten optimal unterstützt. Im Sinne der agilen Projektabwicklung wurde zudem ein Transformation Office etabliert.

Als kommunales Haus ist das Carl-Thiem-Klinikum darauf angewiesen, auch externe Stakeholder auf verschiedene Art und Weise an Projekten und deren Umsetzung zu beteiligen und mitwirken zu lassen. BCS hält für diese Anforderung die idealen Voraussetzungen bereit, da sich auch externe Projektbeteiligte problemlos involvieren lassen und jeder die Informationen erhält, die er benötigt.

Durch die Nutzung von BCS können sie sicherstellen, dass alle Projektbeteiligten stets auf die aktuellsten Informationen zugreifen können. Dies hat zu einer erheblich verbesserten Informationsqualität geführt, bei der Projektleiter die Verantwortung für die Bereitstellung relevanter Informationen tragen. Projektron BCS unterstützt das Carl-Thiem-Klinikum bei der Umsetzung ihrer Vision, ein Innovationszentrum für Universitätsmedizin zu werden, und trägt dazu bei, die Zukunft der medizinischen Versorgung zu gestalten.

Thilo Menges – Abteilungsleiter Digitalisierung & Innovation, Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH

„Die Digitalisierung verändert notwendigerweise Prozesse und schafft neue Komplexität. Um diese Komplexität und Prozesse adäquat abbilden zu können, brauchen wir unbedingt ein geeignetes Werkzeug, mit dem alle Beteiligten einfach und zielorientiert umgehen können.

Nur mit einer zentralen Software, in der wir all diese Prozesse und Themen nebst unseren Linientätigkeiten in der IT abbilden und Informationen sammeln und verteilen können, ist diese Vielfalt und Fülle an komplexen Aufgaben zu bewältigen. Seit April 2021 setzen wir in der Abteilung Digitalisierung & Innovation daher vollständig auf Projektron BCS. Hier planen wir unsere strategischen Digitalisierungsprojekte ganzheitlich und sorgen für einen kontinuierlichen Informationsfluss.“

Referenzen: Diese Kliniken setzen bereits auf Projektron BCS zur Umsetzung Ihrer Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten, die Projektron BCS für Projekte im Gesundheitswesen bietet auf unserer Branchenseite.

 

Projektron BCS im Gesundheitswesen

 

Digitale Zukunft: Was wird nach dem KHZG bleiben?

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) treibt nicht nur die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran, sondern ebnet auch den Weg für die Automatisierung von Prozessen. Dieses Zukunftsprogramm ermöglicht Krankenhäusern, kontinuierlich ihre Leistungen zu verbessern und die Qualität der Patientenversorgung für alle Versicherten zu gewährleisten. Eine erweiterte Krankenhaus-IT und digitale Dienste eröffnen zahlreiche technische Möglichkeiten, um Krankenhäuser nachhaltig zu optimieren.

Die Verfügbarkeit eines elektronischen Patientenaktensystems ist Voraussetzung für die Integration automatisierter Lösungen. Ein automatisches System zur Medikamentenausgabe unterstützt das medizinische Personal in verschiedenen Abteilungen, von Stationen bis hin zu OPs, Intensivstationen und Notaufnahmen. Dies reduziert manuelle Fehler, steigert die Effizienz der Behandlung und steigert die Patientensicherheit.

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist eine wegweisende Initiative zur Digitalisierung und Modernisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Die Einführung einer Projektmanagement-Software bietet für Krankenhäuser und andere betroffene Einrichtungen eine maßgebliche Unterstützung bei der erfolgreichen Umsetzung der KHZG-Richtlinien. Sie ermöglicht eine effiziente Projektsteuerung, Ressourcenoptimierung, klare Kommunikation, Dokumentenverwaltung und Berichterstattung, wodurch Digitalisierungs- und Modernisierungsbemühungen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen entsprechend effektiv Schritt für Schritt vorangetrieben werden können.

Über den Autor

Jan Wallisser ist renommierter Experte im Bereich Projektmanagement, der umfassende Erfahrung in klassischen und agilen Methoden vorweisen kann. Als Gesprächspartner für zahlreiche Verantwortliche im Gesundheitswesen, insbesondere im Kontext des Krankenhauszukunftsgesetzes, ist er mit den spezifischen Herausforderungen und Anforderungen, denen Krankenhäuser gegenüberstehen, bestens vertraut. Sein Fachwissen und seine praktische Erfahrung machen ihn zu einem wertvollen Berater für Kunden, die in der Gesundheitsbranche tätig sind.

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