06.06.2022 - Fachartikel

ZUGFeRD-Format: Lösung der elektronischen Rechnungslegung?

Das ZUGFeRD-Format ist ein branchenübergreifendes Datenformat der elektronischen Rechnung. ZUGFeRD ist die Abkürzung für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“. Bereits jetzt gibt es Auftraggeber, die nur noch ZUGFeRD-konforme Rechnungen akzeptieren. In unserem Fachartikel erfahren Sie mehr über die Vorteile des ZUGFeRD-Datenformats für die E-Rechnung.

Wofür steht ZUGFeRD und was ist das ZUGFeRD-Format?

ZUGFeRD ist die Abkürzung für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“. Es ist ein einheitliches, hybrides, elektronisches Rechnungsformat, das in der Wirtschaft, aber auch in der öffentlichen Verwaltung eingesetzt wird.

Das ZUGFeRD-Format basiert auf

  • Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und
  • Europäische Norm EN16931, die am 28. Juni 2017 veröffentlicht wurde

Außerdem berücksichtigt das ZUGFeRD-Format ab Version ZUGFeRD 2.0

  • die Cross-Industry-Invoice (CII) von UN/CEFACT und
  • die ISO-Norm 19005-3:2012 (PDF/A-3).

Das branchenübergreifende Datenformat zur elektronischen Rechnungslegung wurde vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erarbeitet. Auch DATEV hat als FeRD-Mitglied bei der Entwicklung des Standardformats mitgewirkt. Das ZUGFeRD-Format ist eine Übersetzung der rechtlichen Anforderungen, die dich aus Richtlinie 2014/55/EU und Norm EN 16931 ergeben. Diese EU-Norm definiert Normen und technischen Regeln für elektronische Rechnungstellung in Europa, um Interoperabilität und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu garantieren.

Als hybrides Datenformat integriert ZUGFeRD in einem PDF-Dokument (PDF/A-3) strukturierte Rechnungsdaten basierend auf dem XML-Format (Extensible Markup Language). Der Versand einer Rechnung im ZUGFeRD-Format erfolgt also als PDF-Datei (ISO-Standard PDF/A). Dieses Dokument stellt die Sichtkomponente der elektronischen Rechnung dar und unterscheidet sich optisch nicht von einer herkömmlichen Rechnung im PDF-Format. Die PDF-Datei enthält allerdings als inhaltliches Mehrstück die XML-Version derselben Rechnung. Die PDF-Version erlaubt die Sichtprüfung, die XML-Version die elektronische Verarbeitung der strukturierten Rechnungsdaten durch entsprechende Softwaresysteme.

ZUGFeRD-Format: Vorteile im Überblick

Das ZUGFeRD-Format ermöglicht eine Standardisierung von Rechnungen, was einerseits die Fehleranfälligkeit beim Erstellen und Bearbeiten von Rechnungen verringern und andererseits die Bearbeitungsgeschwindigkeit erheblich steigern soll. Diese automatisierte Verarbeitung der elektronischen Rechnung im ZUGFeRD-Format benötigt nur minimalen manuellen Aufwand was Bearbeitung und Zahlung beschleunigt. Auch die Erstellung einer Rechnung im ZUGFeRD-Format bedeutet keinerlei Mehraufwand, sofern der Rechnungssteller eine entsprechende Software nutzt, die die Erstellung von elektronischen Rechnungen im ZUGFERD-Format unterstützt. Daten wie Rechnungsnummer oder Rechnungsbetrag können standardisiert ausgelesen und für weitere Prozesse der Verarbeitung direkt und ohne Medienbruch genutzt werden.

Die Vorteile von ZUGFeRD auf einen Blick:

  • Formatabsprachen zwischen Rechnungsparteien entfallen
  • Fehleranfälligkeit minimieren
  • Bearbeitungsgeschwindigkeit erhöhen
  • Automatisierung der Verarbeitung und Buchung
  • Minimierung des Aufwands für Bearbeitung und Zahlung

Das Ziel der Entwicklung des ZUGFeRD-Formats ist es, die zuvor oft eingesetzte und nicht fehlerfreie OCR-Erkennung zu ersetzen und die medienbruchfreie Weiterverarbeitung der Rechnungsdaten zu ermöglichen.

ZUGFeRD und XRechnung: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Ähnlich wie das Format XRechnung entspricht das Format ZUGFeRD einer anerkannten elektronischen Rechnung.

Damit stellt das ZUGFeRD eine Alternative zum elektronischen Rechnungsformat XRechnung dar. Im Gegensatz zur XRechnung sind die Einsatzgebiete des ZUGFeRD-Formats jedoch vielfältiger: Es kommt zum Einsatz im Geschäftsverkehr:

  • B2B
  • B2G (Business to Government)
  • B2C

Das ZUGFeRD Format bedient durch das integrierte XML nicht nur die Anforderungen der seit 27. November 2020 geltenden Pflicht der elektronischen Rechnungslegung an Auftraggeber der öffentlichen Hand, sondern adressiert die Schwierigkeiten der XRechnung, die im alltäglichen Geschäftsverlauf aufgekommen sind. Der Nutzer erhält eine Rechnung, welche das XML-Format integriert hat und trotzdem noch regulär anhand des Belegbildes des PDFs lesbar bleibt. Dies ermöglicht nicht nur den Rechnungssteller und Rechnungsempfänger die Rechnung wie gewohnt zu prüfen und weiterzuverarbeiten, sondern bietet auch eine anwenderfreundliche Lösung für externe Personen wie Wirtschaftsprüfer oder Betriebsprüfer an.

Wann wird das ZUGFeRD-Format Pflicht?

Ab dem 20.11.2020 machte die öffentliche Verwaltung elektronische Rechnungen mit strukturierten Daten zur Pflicht. Die ZUGFeRD Rechnung ist ein Format, das dafür entwickelt wurde. Führende Anbieter von Rechnungssoftware oder von modernen Buchhaltungsprogrammen bieten bereits ZUGFeRD an oder werden darauf umstellen.

Seit dem 20.11.2020 akzeptieren staatliche Einrichtungen, Behörden und öffentliche Unternehmen keine Papierrechnungen mehr. Auch PDFs generiert aus Word sind seitdem bereits nicht mehr möglich.

Im B2B- und B2C-Kontext besteht keine Pflicht zur elektronischen Rechnungslegung. Noch immer gelangen viele Rechnungen auf dem Postweg an ihre Empfänger. Allerdings rechnen Experten damit, dass bis Mitte der 2020er-Jahre elektronische Rechnungen mehr als 50% des weltweit anfallenden Rechnungsaufkommens, auch im B2B-Verkehr, ausmachen werden.

Rechnung im ZUGFeRD-Format erstellen: Was ist zu beachten?

Damit PDF und XML inhaltlich identische Mehrstücke derselben elektronischen Rechnung im ZUGFeRD-Format darstellen, sind die Vorgaben gemäß § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu berücksichtigen.

Konkrete Prüfpflichten oder Kontrollmaßnahmen für das Verfahren zur Erzeugung identischer Mehrstücke hat die Finanzverwaltung nicht festgelegt. Daher sollten sich Rechnungssender und Rechnungsempfänger auf eigene Prüfmechanismen einigen, um die inhaltliche Identität von XML- und PDF-Version derselben Rechnung zu gewährleisten. Ebenfalls zu beachten: Das Standardformat ZUGFeRD ersetzt nicht die Prüfung der Signatur oder das alternative innerbetriebliche Kontrollverfahren, das elektronische Rechnungen erfordern.

Neben den spezifischen Vorgaben zum ZUGFeRD-Format und den Vorgaben gemäß § 14 Abs. 4 UStG. gelten die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Eine digitale Signatur ist bei E-Rechnungen im ZUGFeRD-Format obligatorisch.

Zu Übermittlung einer ZUGFeRD-Rechnung gibt es kein festgelegtes Verfahren. Eine E-Invoicing-Plattform ist nicht vonnöten, denn PDF/A-Dokumente können ganz einfach per E-Mail zugestellt werden.

Rechnung im ZUGFeRD-Format aufbewahren: Was ist zu beachten?

Wie für das Erstellen von Rechnungen im ZUGFeRD-Format, gelten auch für deren Aufbewahung die Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Demnach sind elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege in dem Format aufzubewahren, in dem sie empfangen wurden (Rz. 131). Elektronische Rechnungen müssen Sie somit auch unbedingt elektronisch aufbewahren und sicherstellen, dass die Dateien maschinell auswertbar sind (Rz. 128). Im Falle einer Rechnung im ZUGFeRD-Format müssen Sie also lediglich die PDF/A-Datei revisionssicher archivieren. Das Scannen von Papierrechnungen entfällt somit natürlich. Eine Aufbewahrung allein als Ausdruck der PDF reicht nicht aus! Die E-Mail, in der die elektronische Rechnung zugestellt wird, muss nicht archiviert werden.

Wie lange ZUGFeRD-Format-Rechnungen aufzubewahren sind, legt das Umsatzsteuergesetz fest (§ 14b Abs. 1 S. 1 UstG). Ebenso wie bei anderen Formen der Rechnung beträgt die Aufbewahrungsfrist von Rechnungen im ZUGFeRD-Format 10 Jahre.

Wie erstelle ich eine Rechnung im ZUGFeRD-Format?

Wenn Sie eine Rechnung im ZUGFeRD-Format erstellen möchten, benötigen Sie eine entsprechende Software, die entweder in der Lage ist, eine bestehende Rechnung ins ZUGFeRD-Format umzuwandeln oder eine neu erstellte Rechnung direkt als ZUGFeRD-Rechnung auszugeben.

Die Einbindung kann z. B. über Standardsoftwaresysteme (übelicherweise ERP- oder EDI-Systeme) erfolgen oder Ihre IT-Abteilung bindet ZUGFeRD in ihre Individualsoftware eigenständig ein.  Viele Buchhaltungs- und ERP-Softwaresysteme unterstützen ZUGFeRD bereits, so auch Projektron BCS.

Mit dem Modul Rechnungsstellung in BCS erstellen Sie eine E-Rechnung im ZUGFeRD-Format im Handumdrehen. In den Stammdaten einer Rechnung im Rechnungsgenerator wählen Sie unter der Kategorie „Versand“ im Kriterium „Rechnungsform“ einfach ZUGFeRD aus dem Dropdown-Menü aus und BCS generiert die Rechnung automatisch versandfertig im PDF/A-3-Format. In Kombination mit den CRM-Funktionen in BCS können Sie die erstellte Rechnung ohne zwischenzuspreichern direkt aus BCS heraus an Ihre Auftraggeber versenden.

Die Verarbeitung von Rechnungen im ZUGFeRD-Format ist inzwischen mit jeder gängigen Steuer- und Buchhaltungssoftware kompatibel und beispielsweise auch mit beliebten DATEV-Anwendungen problemlos möglich:

  • DATEV Unternehmen online
  • DATEV DMS classic

Alles aufsatteln: Nur noch ZUGFeRD?

Im ersten Moment kann diese Aussage verlockend klingen. Im Zuge der Anwendung des neuen Formats sind jedoch Hürden entdeckt worden. So erfüllten die ersten Versionen von ZUGFeRD zwar die Standards europäischer Normen, konnten jedoch trotzdem nicht von öffentlichen Auftraggebern in Deutschland angenommen werden. Begründet liegt dies zum Teil an fehlenden Rechnungsinformationen, welche regionsspezifisch durch die Verwaltung gefordert wurden und nur durch XRechnung abgedeckt werden konnten. Dies wurde allerdings durch diverse Erweiterungen und neuen Versionen des ZUGFeRD-Formats behoben.

Ein verbindlicher Updatezeitraum für ZUGFeRD-Versionen kann aktuell nicht bestimmt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass sich stark am halbjährigen Updatezeitraum der XRechnung orientiert wird. In enger Zusammenarbeit mit dem französischen Forum (Forum National de la Facture Electronique et des Marchés Publics Electroniques) wurde eine Version von ZugFeRD entwickelt, die weitgehend dem französischem Standard Factur-X 1.0 entspricht. Bereits seit dem 24. März 2020 und seit Version 2.1. ist ZUGFeRD vollständig mit Factur-X kompatibel und technisch identisch. Daher ist auch oft von Version ZUGFeRD 2.1 / Factur-X 1.0 die Rede. Seitdem nutzen beide Formate gemeinsam auch die Kennung Factur-X. Beide Formate eignen sich für den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen, öffentlicher Verwaltung und Verbrauchern. Am 01.03.2022 erschien Version ZUGFeRD 2.2 / Factur-X 1.0.06.

Es bleibt jedoch erkennbar, dass diese Problematiken lediglich für die Rechnungsstellung an Auftraggeber der öffentlichen Hand in Deutschland relevant sind. ZUGFeRD Rechnungen zwischen Unternehmen außerhalb der deutschen Verwaltung bringen uneingeschränkte Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung und können eine Optimierung und Aufwandsreduktion aller kaufmännischen Prozesse der Rechnungsstelle mit sich bringen.

Über den Autor

Die Buchhaltung der Projektron GmbH erstellt ca. 3000 Rechnungen pro Jahr. Der Anteil an XRechnungen und Rechnungen im ZUGFeRD-Format wächst dabei stetig.

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