24.09.2025 - Fachartikel

QR-Rechnung in der Schweiz: Neuerungen ab November 2025

Seit 2020 ist die QR-Rechnung fester Bestandteil des Schweizer Zahlungsverkehrs. Sie wurde eingeführt, um die Vielfalt alter Einzahlungsscheine abzulösen und Zahlungen schneller, sicherer und einheitlicher zu machen. Ab dem 21. November 2025 tritt nun eine entscheidende Änderung in Kraft: Künftig dürfen in QR-Rechnungen nur noch strukturierte Adressen (Typ S) verwendet werden. Unternehmen, die ihre Rechnungen noch mit unstrukturierten Adressen (Typ K) erstellen, müssen handeln – spätestens bis zum Ende der Übergangsfrist am 30. September 2026.

Was ist die QR-Rechnung?

Die QR-Rechnung (französisch QR-facture, italienisch QR-fattura, englisch QR-bill) wurde am 30. Juni 2020 in der Schweiz und in Liechtenstein offiziell eingeführt. Ihr Ziel:

die Vielfalt der alten roten und orangenen Einzahlungsscheine schrittweise ersetzen,

den Zahlungsverkehr digitalisieren,

Unternehmen und Privatkunden eine einfachere Möglichkeit zum elektronischen Bezahlen bieten.

Wer hat die QR-Rechnung entwickelt?

Die QR-Rechnung wurde von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SwissBanking) gemeinsam mit der SIX Group erarbeitet. Anlass war die Notwendigkeit, den Zahlungsverkehr zu modernisieren und die unterschiedlichen Einzahlungsscheine in einem einheitlichen, digital lesbaren Format zu bündeln. Grundlage sind gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Obligationenrecht (Rechnungstellung) und die Zahlungsverordnung der Schweizerischen Nationalbank, die IBAN und Referenzsysteme regelt.

Das Herzstück: der Swiss QR Code

Auf jeder QR-Rechnung befindet sich der Swiss QR Code, der alle relevanten Zahlungsinformationen enthält:

Zahlungsempfänger und IBAN

Betrag

Referenznummer (zur eindeutigen Zuordnung der Zahlung)

Adressdaten von Rechnungssteller und Rechnungsempfänger

Der QR-Code kann per Mobile Banking App oder mit Scannern direkt eingelesen werden. Das vermeidet Tippfehler, beschleunigt die Verarbeitung und macht Zahlungen sicherer.

Was unterscheidet die QR-Rechnung von anderen E-Rechnungsformaten?

Im Gegensatz zu in weiten Teilen der EU eingesetzten E-Rechnungsformaten wie PDF-Rechnungen oder strukturierten XML-Formaten wie ZUGFeRD, XRechnung oder Factur-X, die vor allem auf digitale Datenübermittlung zwischen Softwarelösungen abzielen, vereint die QR-Rechnung beide Welten: Sie ist sowohl visuell auf Papier nutzbar als auch digital lesbar. Das bedeutet, dass ein Kunde eine QR-Rechnung einfach ausdrucken und einreichen oder direkt digital einlesen und bezahlen kann.

Das Layout der QR-Rechnung ist standardisiert: Sie zeigt die Rechnungsinformationen in gut lesbarer Form, ergänzt durch den QR-Code in einem klar definierten Bereich. So können Banken und Zahlungsdienstleister die Daten automatisch verarbeiten. Der Code selbst enthält alles, was nötig ist, um die Zahlung korrekt zu verbuchen, inklusive einer strukturieren Referenznummer, die Zahlungen eindeutig zuordnet.

Durch diese Kombination aus Standardisierung, Automatisierung und Benutzerfreundlichkeit wird die QR-Rechnung zum Schlüsselbaustein für den digitalen Zahlungsverkehr in der Schweiz und erleichtert Unternehmen wie Privatkunden die Abwicklung von Zahlungen erheblich.

Wen betrifft die Neuerung zur QR-Rechnung?

Die QR-Rechnung betrifft alle Unternehmen in der Schweiz, die Rechnungen mit QR-Codes erstellen oder verarbeiten – von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) über Kanzleien und Verbände bis hin zu Dienstleistern oder Handwerksbetrieben. 

Konkret sind folgende Parteien betroffen:

Rechnungsaussteller (Creditoren): Die Adressangaben jedes Unternehmens, das Rechnungen mit QR-Code erstellt, müssen korrekt hinterlegt sein.

Zahlungsempfänger: Ihre Daten werden für die automatische Zuordnung der Zahlung genutzt.

Schuldner (Debitoren): Ihre Daten müssen vollständig sein, damit die Zahlungsabwicklung reibungslos funktioniert.

Softwareanbieter und Dienstleister: Rechnungssoftware, ERP-Systeme und Buchhaltungslösungen müssen QR-Rechnungen unterstützen und korrekt generieren.

Ist die QR-Rechnung im internationalen Rechnungsverkehr relevant?

Für den Rechnungsverkehr aus dem Ausland in die Schweiz und aus der Schweiz heraus ins Ausland gelten folgende Regeln:

Deutsche oder andere ausländische Unternehmen, die Rechnungen in die Schweiz schicken

Diese Rechnungen müssen die QR-Rechnung nur dann enthalten, wenn der Empfänger eine Schweizer Bankverbindung hat und den QR-Code nutzen kann. Andernfalls kann ein übliches SEPA- oder internationales Rechnungsformat verwendet werden.

Schweizer Unternehmen, die Rechnungen nach Deutschland, Österreich oder in andere Länder der EU oder außerhalb verschicken

Hier ist die QR-Rechnung nicht vorgeschrieben. Es gelten die jeweiligen landesspezifischen Zahlungsformate (z. B. SEPA-Überweisung, IBAN-Angaben, Referenznummern nach ISO-Standards). Die QR-Rechnung ist also nur für inländische Zahlungen in der Schweiz relevant.

Kurz gesagt: Die QR-Rechnung ist für den Schweizer Inlandsverkehr verbindlich, für internationale Rechnungen muss das Unternehmen die lokalen Standards des Empfängerlandes beachten.

Was ändert sich konkret ab 21. November 2025 und auf welcher Grundlage?

Das Zahlungsverkehrsgesetz (ZAG / Schweizer Gesetz über den Zahlungsverkehr) regelt den bargeldlosen Zahlungsverkehr in der Schweiz und bildet die Basis für standardisierte Zahlungsinstrumente wie die QR-Rechnung. Die “SIX Interbank Clearing AG – Implementation Guidelines QR-Rechnung” stützen sich auf das ISO 20022-Nachrichtenformat, das international als Standard für elektronische Zahlungen anerkannt ist. Mit dem Update der Implementation Guidelines von Version 2.2 auf 2.3 treten für die Schweizer QR-Rechnung neue verbindliche Regeln und Standards in Kraft. Die QR-Rechnung ist ein offizielles Schweizer Zahlungsinstrument innerhalb der SPS (Swiss Payment Standards). Änderungen der Implementation Guidelines werden durch die SPS-Dokumentation verbindlich für alle teilnehmenden Finanzinstitute und Unternehmen.

Strukturierte Adressen verpflichtend

Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch strukturierte Adressen (Typ S) unterstützt. Pflichtfelder sind Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Sowohl der Rechnungssteller als auch der Rechnungsempfänger müssen ihre Adressen in dieser strukturierten Form angeben. Unstrukturierte Adressen (Typ K) sind künftig nicht mehr zulässig. Rechnungen mit unstrukturierten Adressen können ab Ende September 2026 von den Banken zurückgewiesen werden.

Mehr Sonderzeichen und Umlaute

Zusätzlich erlaubt das neue Format künftig mehr Sonderzeichen und Umlaute, wodurch Namen und internationale Adressen korrekt abgebildet werden können. Dies erleichtert insbesondere die Erstellung von Rechnungen für internationale Kunden und harmonisiert die QR-Rechnung stärker mit dem ISO 20022-Standard.

Übergangsfrist

Um Unternehmen Zeit zur Umstellung zu geben, akzeptieren Banken bis zum 30. September 2026 noch Rechnungen mit unstrukturierten Adressen. Danach ist ausschließlich das strukturierte Format gültig, und nur korrekt formatierte QR-Rechnungen können noch verarbeitet werden.

Warum ab 2025 nur noch strukturierte Adressen?

Bisher konnten Unternehmen bei den Adressdaten in QR-Rechnungen zwischen zwei Formaten wählen:

Strukturierte Adresse (Typ S): Jede Komponente – Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort, Land – wird in einem eigenen Feld angegeben.

Unstrukturierte Adresse (Typ K): Freitext, oft in einer oder zwei Adresszeilen, ähnlich wie auf dem alten Einzahlungsschein.

Diese Flexibilität brachte jedoch immer wieder Schwierigkeiten mit sich: Banken mussten Daten manuell nachbearbeiten, automatisierte Systeme konnten Adressen nicht eindeutig erkennen, und die Zahl der Rückweisungen bei Zahlungen nahm spürbar zu. Um hier für Einheitlichkeit, Effizienz und Rechtssicherheit zu sorgen, hat das Schweizer Finanzwesen entschieden, die unstrukturierten Adressen (Typ K) ab dem 21. November 2025 abzuschaffen. 

Der Übergang zum verpflichtenden strukturierten Adresse sorgt für:

Einheitlichkeit und Rechtssicherheit

reibungslose Automatisierung

weniger Fehler und Rückweisungen

Zukunftsfähigkeit im digitalen Zahlungsverkehr

Was bedeutet die Umstellung bei der QR-Rechnung für Unternehmen?

Die Neuerungen der Schweizer QR-Rechnung ab November 2025 betreffen in erster Linie Unternehmen, die Rechnungen erstellen, versenden oder verarbeiten. Gerade für kleine und mittlere Betriebe (KMU), aber auch für große Konzerne mit komplexen Finanzprozessen bedeutet die Umstellung, dass bestehende Abläufe und Systeme überprüft und angepasst werden müssen.

1. Software anpassen

Damit Rechnungen weiterhin rechtskonform erstellt werden können, ist es zwingend erforderlich, dass die eingesetzte Rechnungssoftware sowie alle angebundenen Finanzsysteme (z. B. ERP-Systeme, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, Lohnbuchhaltung) strukturierte Adressdaten korrekt verarbeiten.

Update der Software: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Anbieter die neuen Implementation Guidelines (Version 2.3) implementiert haben.

Schnittstellen prüfen: Auch die Anbindung an Drittsysteme, wie z. B. ERP, CRM oder Banking-Systeme, muss überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Testläufe durchführen: Bevor die Neuerung in Kraft tritt, sollten Unternehmen interne Tests durchführen, um sicherzustellen, dass Rechnungen mit strukturierten Adressen fehlerfrei generiert werden.

2. Stammdaten bereinigen

Eine der größten Herausforderungen ist die Anpassung der bestehenden Stammdatenbestände. Viele Unternehmen haben in ihren Systemen noch unstrukturierte oder unvollständige Adressen gespeichert.

Adressdaten überprüfen: Alle Stammdatensätze – sowohl von Kunden (Debitoren) als auch von Lieferanten (Kreditoren) – müssen auf Vollständigkeit (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land) und Richtigkeit überprüft werden.

Bereinigung und Ergänzung: Fehlende Angaben müssen ergänzt, unklare oder unvollständige Adresszeilen bereinigt und vereinheitlicht werden.

Qualitätssicherung etablieren: Unternehmen sollten Prozesse einführen, die verhindern, dass erneut fehlerhafte oder unvollständige Adressen ins System gelangen.

3. Automatische Erkennung und Validierung

Um die Umstellung effizient zu bewältigen, empfiehlt es sich, technische Unterstützung zu nutzen:

Automatische Prüfung: Viele moderne Systeme bieten Funktionen, die Adressen auf Struktur und Vollständigkeit prüfen können. Dadurch lassen sich Fehlerquellen frühzeitig erkennen.

Fehlermeldungen und Workflows: Systeme sollten bei fehlerhaften oder unvollständigen Adressen Warnmeldungen ausgeben und automatische Workflows anstoßen, die die Korrektur anstoßen.

Integration von Validierungsdiensten: Externe Validierungsdienste, die Adressen mit offiziellen Postdatenbanken abgleichen, können zusätzlich für saubere Datenbestände sorgen.

4. Unstrukturierte Adressen konsequent vermeiden

Schon vor dem offiziellen Stichtag sollten Unternehmen beginnen, neue Datensätze ausschließlich im strukturierten Format zu erfassen.

Unterbinden der Freitexteingabe: Eingabemasken in der Software sollten so angepasst werden, dass keine unstrukturierten Adressen mehr hinterlegt werden können.

Mitarbeiterschulungen: Mitarbeitende, die mit der Eingabe von Adressen betraut sind, müssen rechtzeitig informiert und geschult werden, damit sie die neuen Vorgaben einhalten.

Zukunftssicherheit schaffen: Unternehmen, die frühzeitig auf strukturierte Adressen umstellen, profitieren von einer höheren Datenqualität und vermeiden Rückweisungen durch Banken nach Ablauf der Übergangsfrist (September 2026).

Zeit zu handeln!

Unternehmen, die bisher unstrukturierte oder hybride Adressen verwendet haben, müssen jetzt aktiv werden: Stammdaten prüfen, Adressen anpassen und Software aktualisieren, damit alle QR-Rechnungen korrekt erzeugt werden. Für Kunden von Projektron BCS bedeutet das: Mit der kommenden Version 25.3 (und rückwirkend in Version 25.2 integriert) können alle neuen Anforderungen rechtzeitig und ohne Zusatzaufwand erfüllt werden.

Was bedeutet die Umstellung bei der QR-Rechnung für Privatpersonen?

Für Privatpersonen ändert sich durch die Einführung der QR-Rechnung nur wenig. Zahlungen können weiterhin wie gewohnt über E-Banking am Computer oder per Mobile Banking erfolgen. Der aufgedruckte QR-Code lässt sich mit der Smartphone-Kamera oder direkt in einer Banking-App scannen, sodass Zahlungsdaten automatisch übernommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, QR-Rechnungen als PDF-Datei elektronisch in eine Bezahlsoftware zu importieren, was das Erfassen zusätzlich vereinfacht.

Gleichzeitig ist die Nutzung eines Smartphones keine Voraussetzung: Alle relevanten Angaben – wie IBAN, Referenznummer und Adressdaten – sind weiterhin im Zahlteil der Rechnung aufgedruckt und können bei Bedarf manuell im E-Banking eingegeben werden. Auch die Bezahlung am Postschalter oder per Zahlungsauftrag bei der Bank bleibt unverändert möglich. Unter qr-rechnung.net stehen umfassende Informationen für Nutzerinnen und Nutzer bereit – inklusive der Möglichkeit, QR-Rechnungen direkt über eine Webcam einzuscannen. Die Umstellung führt somit zu mehr Komfort und Sicherheit im Zahlungsverkehr, ohne dass klassische Zahlungswege wegfallen.

Vorteile der neuen QR-Rechnung-Regelung

Auch wenn die Umstellung zunächst für Anwender zum überwiegenden Teil zusätzlichen Aufwand bedeutet, bietet sie klare Vorteile:

Rechtssicherheit: Rechnungen entsprechen dem gültigen Standard.

Zahlungssicherheit: Rückweisungen durch Banken wegen unvollständiger Adressen werden vermieden.

Effizienz: Automatisierte Systeme können Adressdaten ohne manuelle Nachbearbeitung verarbeiten.

Zukunftsfähigkeit: Alle Beteiligten im Schweizer Zahlungsverkehr arbeiten mit denselben Standards.

Die Umstellung auf strukturierte Adressen und die erweiterte Zulassung von Sonderzeichen dient der Einheitlichkeit im Schweizer Zahlungsverkehr. Gleichzeitig harmonisiert sie die QR-Rechnung stärker mit dem internationalen Zahlungsstandard ISO 20022, was grenzüberschreitende Zahlungen und die digitale Verarbeitung von Rechnungen erleichtert.

QR-Rechnung in Projektron BCS: Unterstützung der Neuerungen ab Version 25.3

Projektron BCS unterstützt die QR-Rechnung bereits seit ihrer Einführung. Mit BCS Release 20.3 wurden die Möglichkeiten zur Erstellung von QR-Rechnungen im Faktura-Modul von Projektron BCS implementiert: In Rechnungsvorlagen und individuell an Rechnung kann seitdem festgelegt werden, dass die daraus erstellten Rechnungen einen Zahlteil mit QR-Code enthalten sollen. Unternehmen in der Schweiz können seitdem Rechnungen direkt im System erzeugen und über den Swiss QR Code sicher und standardkonform abrechnen.

Mit dem Update auf BCS-Version 25.3 werden die neuen Anforderungen der QR-Rechnung ab November 2025 vollständig abgedeckt:

Nur strukturierte Adressen sind zulässig.

Pflichtfelder (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land) sind integriert.

Stammdaten werden validiert, um fehlerhafte Eingaben zu vermeiden.

QR-Rechnungen entsprechen ab den neuen Implementation Guidelines 2.3

Damit können Unternehmen in der Schweiz die Umstellung ohne Zusatzaufwand meistern. Damit Unternehmen frühzeitig umstellen können, werden die Funktionen zusätzlich in die Version 25.2 zurückgemergt. Dank dieser Lösung können Schweizer BCS-Kunden bereits vor dem offiziellen Stichtag auf die neuen Adressformate wechseln.

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Case Studies: QR-Rechnung mit Projektron BCS bei Schweizer Unternehmen

Viele Schweizer Unternehmen setzen auf Projektron BCS, um ihre Projekte effizient zu planen, Ressourcen optimal zu nutzen und Rechnungen rechtskonform zu erstellen. Die folgenden Case-Studies zeigen, wie Deleproject AG und Stämpfli AG ihre gesamten Fakturaprozesse, den Empfang, die Verarbeitung und die Erstellung von QR-Rechnungen, von Beginn an in Projektron BCS abbilden. Beide Unternehmen konnten mit BCS sowohl Transparenz als auch Effizienz in der Projektabwicklung steigern. Die beiden Use Cases sind dabei nur eine Auswahl an unseren zahlreichen Schweizer Referenzen – Unternehmen aus verschiedenen Branchen – die seit Jahren erfolgreich mit Projektron BCS arbeiten.

Case Study Deleproject AG: Erfolgreiche Nutzung der QR-Rechnung mit Projektron BCS

Die Deleproject AG mit Sitz in Uetendorf/Thun ist ein Schweizer Ingenieurunternehmen für industrielle Automationslösungen. Seit ihrer Gründung 1979 entwickelt und realisiert sie Softwareapplikationen für Prozessautomation und Produktionsdatenmanagement und zählt namhafte Kunden aus der Lebensmittel-, Chemie- und Pharmaindustrie sowie dem Sonderanlagenbau zu ihrem Kundenkreis. Um ihre komplexen Projekte professionell abzuwickeln, setzt Deleproject bereits seit 2013 auf die Projektmanagement-Software Projektron BCS, die heute von rund 30 Mitarbeitenden aktiv genutzt wird.

Besonders geschätzt wird die Flexibilität und Breite der Funktionen von BCS. Zum Einsatz kommen unter anderem Angebotserstellung, Kontaktmanagement (CRM), Projektplanung, Controlling, Ressourcen- und Spesenmanagement sowie Urlaubs- und Zeiterfassung. Einen besonderen Stellenwert nimmt das Faktura-Modul ein, das Deleproject über die Jahre intensiv ausgebaut hat. Rechnungen können direkt aus Projektdaten generiert und sowohl Festpreis- als auch Aufwandsabrechnungen erstellt werden – ein entscheidender Schritt, um Transparenz und Effizienz in der Projektarbeit zu sichern.

Mit der Einführung der Schweizer QR-Rechnung konnte Deleproject seine Abrechnungsprozesse zusätzlich modernisieren. Durch die direkte Unterstützung in BCS stellen die Deleprojekt-Mitarbeiter Rechnungen rechtssicher aus und berücksichtigen dabei Kundenbedürfnisse optimal.

Adrian Kamer, Senior System Architect bei Deleproject

„Die QR-Rechnung in BCS erleichtert uns die Fakturierung enorm. Wir können unsere Leistungen nicht nur korrekt und transparent abrechnen, sondern auch den aktuellen gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz gerecht werden.“

Case Study Stämpfli AG: Reibungslose Einführung der QR-Rechnung mit Projektron BCS

Die Stämpfli AG mit Sitz in Bern ist ein traditionsreiches Schweizer Familienunternehmen, das seit sechs Generationen Kommunikationsdienstleistungen erbringt. Mit über 300 Spezialisten bietet Stämpfli ein breites Leistungsspektrum – von Markenberatung über digitale Medien bis hin zu Print- und Fachmedien. Um die komplexen Kundenprojekte bereichsübergreifend effizient steuern zu können, setzt das Unternehmen seit 2016 auf Projektron BCS, das heute von 149 Anwenderinnen und Anwendern aktiv genutzt wird.

Im Arbeitsalltag von Stämpfli spielt BCS eine zentrale Rolle: Die Software unterstützt das Unternehmen in der Angebotserstellung, Projektplanung, Projektabwicklung, im Controlling, Reporting sowie bei Ressourcen- und Abwesenheitsmanagement. Auch die Rechnungsstellung erfolgt direkt aus Projektron BCS und wird über Schnittstellen mit ERP- und Finanzbuchhaltungssystemen integriert. So behalten Projektleiter und Teams jederzeit den Überblick über Kosten, Aufwände und Erträge und können Engpässe oder Überlastungen rechtzeitig erkennen.

Eine besondere Bedeutung hat bei Stämpfli die Ressourcenplanung – sowohl für die Projektauslastung als auch für das Personalmanagement. Die Einführung der Schweizer QR-Rechnung wurde mit Projektron komfortabel vor Ende der Übergangsfrist 2022 erfolgreich umgesetzt und in die Fakturaprozesse integriert.

Martin Pfäffli, IT-Services & Leiter Applikationen bei Stämpfli

„Dank Projektron BCS haben wir die Kontrolle über unsere Ressourcen und die anstehenden Arbeiten. Auch die Rechnungsstellung inklusive QR-Rechnung läuft heute zuverlässig und integriert über BCS – für uns ein unverzichtbares Werkzeug in der Projektabwicklung.“

FAQ zur Umstellung bei der QR-Rechnung

Muss ich alle alten Rechnungen neu erstellen?
Nein, bereits ausgestellte Rechnungen bleiben gültig. Ab November 2025 dürfen jedoch nur noch neue Rechnungen mit strukturierten Adressen erzeugt werden.
Kann ich unstrukturierte Adressen noch verwenden?
Bis 30. September 2026 ja, danach nicht mehr.
Was passiert, wenn ich nicht umstelle?
Rechnungen können von Banken zurückgewiesen werden, Zahlungen verzögern sich oder scheitern ganz.
Unterstützt BCS die neuen Sonderzeichen?
Ja, ab Version 25.3 (und rückgemergt in 25.2) sind zusätzliche Sonderzeichen und Umlaute möglich.
In welchen Währungen kann eine QR-Rechnung ausgestellt werden?
QR-Rechnungen können in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) ausgestellt werden. Die Währungsabkürzung (CHF oder EUR) muss auf dem Zahlteil unterhalb des Swiss QR Code und links neben dem Betragsfeld sowie auf dem Empfangsschein aufgedruckt sein.
Wie werden Zahlungseingänge bei QR-Rechnungen verbucht und avisiert?
Zahlungseingänge werden je nach Referenzart und Währung gesammelt verbucht und über camt-Meldungen (camt-Formate) avisiert. Einzelne Transaktionen sind zudem im E-Banking ersichtlich. Alternativ besteht weiterhin die Möglichkeit, papierbasierte Avisierungen zu nutzen.
Gilt die Umstellung auf strukturierte Adressen auch für meine Geschäftsvorlagen und Daueraufträge?
Ja – bestehende Vorlagen und Daueraufträge, die unstrukturierte Adressen enthalten, müssen bis spätestens 13. November 2026 angepasst werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sie mit der neuen QR-Rechnung nicht mehr korrekt verarbeitet werden.
Kann ich weiterhin eine normale IBAN nutzen oder muss ich zwingend eine QR-IBAN verwenden?
Sie können weiterhin eine normale IBAN verwenden – der Wechsel zu einer QR-IBAN ist nicht zwingend vorgeschrieben. Der Fokus der Neuerung liegt auf der Adressstruktur und nicht auf einem generellen Erzwingen von QR-IBANs.

Effizient, rechtssicher und digital im Schweizer Zahlungsverkehr mit der QR-Rechnung

Die QR-Rechnung ist seit ihrer Einführung im Juni 2020 das Rückgrat des Schweizer und Liechtensteiner Zahlungsverkehrs. Ab dem 21. November 2025 bringt die Version 2.3 der Implementation Guidelines eine wichtige Neuerung: Die dann verpflichtend strukturierte Adresse sorgt dafür, dass Fehlerquellen für Zahlungsaufträge reduziert werden. Auch die Referenz ist im QR-Code enthalten und kann von automatisierten Systemen ohne zusätzliche Zeichen oder manuelle Nachbearbeitung verarbeitet werden. Der Druck auf Papier bleibt möglich, sodass Zahlungen am Schalter der Post weiterhin unterstützt werden. Für Unternehmen und Banken gelten verbindliche Vorgaben, die mit den aktuellen regulatorischen Änderungen abgestimmt sind. Ab dem 21. November 2025 gilt die QR-Rechnung nach Version 2.3 der Implementation Guidelines verbindlich als Standard im Zahlungsverkehr.

Für Unternehmen bedeutet das, Stammdaten zu prüfen und Rechnungsprozesse anzupassen. Dank der kontinuierlichen Weiterentwicklung unterstützt Projektron BCS diese Anforderungen ab Version 25.3, ohne dass weitere Anpassungen von Anwenderseite notwendig wären. Damit sind BCS-Kunden bestens vorbereitet, um auch künftig rechtssicher, effizient und digital im Schweizer Zahlungsverkehr zu arbeiten.

Über den Autor

Kai Sulkowski ist Redakteur im Marketing-Team bei der Projektron GmbH. Er ist seit über einem Jahrzehnt in der digitalen Kommunikation tätig und spezialisiert auf technische Inhalte rund um Projektmanagement, Software und Businessprozesse. In seinen Artikeln verbindet er Fachwissen mit nutzerfreundlicher Sprache, um komplexe Themen praxisnah und verständlich zu vermitteln.

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Ab 21. November 2025 sind in der Schweiz nur noch strukturierte Adressen in QR-Rechnungen erlaubt. Unternehmen müssen Stammdaten und Systeme rechtzeitig anpassen.

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