14.10.2025 - Fachartikel
Kurzarbeit einfach abbilden: wie Unternehmen Planung und Nachweise digital meistern
Die deutsche Industrie steht unter Druck: Globale Krisen, geopolitische Unsicherheiten, gestörte Lieferketten und hohe Energiepreise belasten vor allem die Automobilbranche und den industriellen Mittelstand. Viele Unternehmen müssen ihre Produktionskapazitäten flexibel anpassen, ohne langfristige Personalentscheidungen zu treffen. Kurzarbeit bietet hier eine bewährte Lösung – sie ermöglicht befristete Arbeitszeitreduzierungen und sichert Arbeitsplätze. Für Beschäftigte bedeutet das jedoch oft Einkommenseinbußen und Unsicherheit. Umso wichtiger sind transparente Prozesse, die Vertrauen schaffen. Die Projektmanagement-Software Projektron BCS unterstützt Unternehmen dabei, Kurzarbeit von der Planung bis zur Abrechnung sauber abzubilden und zu dokumentieren – mit Praxisbeispielen, die zeigen, wie rechtliche Anforderungen und menschliche Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden können.
Inhalt
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, mit dem Unternehmen ihre Mitarbeitenden vorübergehend weniger arbeiten lassen, wenn Aufträge, Projekte oder Produktionsvolumen zurückgehen. Die Beschäftigten arbeiten also weniger Stunden, erhalten aber dennoch einen Großteil ihres Gehalts, weil der Verdienstausfall teilweise von der Agentur für Arbeit ausgeglichen wird.

Wichtig: Kurzarbeit ist flexibel skalierbar
Sie kann den gesamten Betrieb betreffen, gezielt einzelne Unternehmensbereiche (z. B. Standorte, Abteilungen, Teams) oder sogar bestimmte Personengruppen. In projektorientierten Organisationen kann sie etwa nur die Projektteams betreffen, deren Aufträge verspätet starten oder pausieren. Diese Selektivität macht Kurzarbeit zu einem präzisen Steuerungsinstrument in volatilen Marktphasen.
Kurzarbeit bedeutet außerdem nicht zwangsläufig Null-Arbeit: Häufig wird nur ein Teil der regulären Wochenarbeitszeit abgesenkt (z. B. von 40 auf 28 Stunden). Möglich ist aber auch die sogenannte „Kurzarbeit Null“, bei der vorübergehend keine Arbeitsleistung erbracht wird – typischerweise, wenn Projekte komplett ruhen oder Lieferketten gerissen sind. Unternehmen können die Reduktion kontinuierlich über die Woche verteilen (z. B. täglich kürzer arbeiten) oder blockweise organisieren (z. B. einzelne ganze Tage/Wochen). Dadurch lässt sich die Maßnahme betriebsnah und teamgerecht zuschneiden.
Finanziell funktioniert Kurzarbeit so: Der Arbeitgeber zahlt den reduzierten Lohn für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Für den ausfallenden Teil erhalten Beschäftigte Kurzarbeitergeld nach den gesetzlichen Vorgaben – ein Mechanismus, der Einkommensverluste dämpft und gleichzeitig die Liquidität des Unternehmens schont. Arbeitgeber können zusätzlich freiwillige Aufstockungen zahlen oder die Phase für Qualifizierungsmaßnahmen nutzen, um Mitarbeitende auf künftige Anforderungen vorzubereiten.

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes nach § 105 SGB III
Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 60 % der Nettoentgeltdifferenz, bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67 %. Damit bleibt ein erheblicher Teil des Einkommens erhalten, auch wenn die Arbeitszeit vorübergehend reduziert oder ganz ausgesetzt werden muss.
Damit Kurzarbeit rechtssicher greift, braucht es transparente Vereinbarungen (z. B. Betriebsvereinbarung oder individuelle Einverständnisse) und eine nachvollziehbare Dokumentation der Soll- und Ist-Arbeitszeiten. Praktisch heißt das: Der geplante Arbeitsumfang wird temporär abgesenkt, und die tatsächlich gearbeiteten Stunden werden sauber erfasst – Grundlage für Abrechnungen und Prüfungen. In vielen Fällen ist außerdem zu prüfen, ob Zeitguthaben (z. B. Überstunden) zunächst abzubauen sind, bevor Kurzarbeit greift.
Typische Auslöser für Kurzarbeit sind u. a. Nachfragerückgänge, Projektverschiebungen, Lieferengpässe, Regeländerungen oder branchenweite Schocks. Wer frühzeitig reagiert und die Maßnahme klar kommuniziert, vermeidet Unsicherheit im Team und schafft Planbarkeit für die nächsten Wochen.
Abgrenzung: Kurzarbeit ist keine Teilzeit (dauerhafte Vertragsänderung), keine unbezahlte Freistellung und kein Homeoffice-Thema (Arbeitsort). Sie ist eine zeitlich begrenzte Reduktion der Arbeitszeit mit staatlicher Kompensation – ein Krisenpuffer, kein Normalzustand.
Historischer und rechtlicher Hintergrund von Kurzarbeit
Kurzarbeit ist heute ein fest etabliertes Instrument der deutschen Arbeitsmarktpolitik – und sie hat sich über Jahrzehnte als wirksames Mittel in Krisenzeiten bewährt. Wer verstehen will, wie Kurzarbeit funktioniert und warum sie so flexibel eingesetzt werden kann, muss sowohl einen Blick auf ihre Entstehung als auch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen werfen. Die Geschichte zeigt, dass Kurzarbeit vor allem in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen in den Vordergrund rückt, während das Gesetz die Spielregeln vorgibt, um Missbrauch zu verhindern und eine faire Abwicklung zu gewährleisten.
Seit wann gibt es Kurzarbeit in Deutschland?
Kurzarbeit ist kein neues Konzept, sondern wird in Deutschland bereits seit vielen Jahrzehnten genutzt, um konjunkturelle Schwankungen abzufedern. Ihre Ursprünge reichen bis in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg, als es darum ging, Produktionsengpässe, saisonale Schwankungen und wirtschaftliche Umbrüche abzumildern, ohne wertvolle Arbeitsplätze dauerhaft zu verlieren.
Besondere Bekanntheit erlangte Kurzarbeit während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Damals verhinderten Kurzarbeitsprogramme in zahlreichen Industriezweigen – insbesondere in der Automobil- und Maschinenbaubranche – massenhafte Entlassungen. Unternehmen konnten ihre Fachkräfte halten, obwohl die Nachfrage vorübergehend stark einbrach.
Ein noch deutlicheres Bild der Wirksamkeit zeigte sich während der Corona-Pandemie ab 2020: Innerhalb weniger Wochen meldeten Hunderttausende Unternehmen Kurzarbeit an, quer durch alle Branchen – vom produzierenden Gewerbe über Dienstleister bis hin zu IT- und Kreativunternehmen. Millionen Beschäftigte waren betroffen. Die Maßnahme half nicht nur, die wirtschaftlichen Folgen des Lockdowns abzumildern, sondern auch die Funktionsfähigkeit ganzer Wirtschaftszweige zu erhalten.
Damals wie heute hat sich gezeigt: Kurzarbeit kann der entscheidende Faktor sein, um Arbeitsplätze langfristig zu sichern und Kündigungen zu vermeiden. Sie wirkt wie ein Puffer zwischen konjunktureller Unsicherheit und den oft drastischen Entscheidungen, die Unternehmen in Krisenzeiten sonst treffen müssten.
Historische Höhepunkte der Kurzarbeit
1950er/1960er: Erste gesetzliche Regelungen zur Unterstützung bei saisonalen Schwankungen
1970er: Einsatz bei Ölkrise und wirtschaftlichen Umbrüchen
2008/2009: Schlüsselmaßnahme in der Finanzkrise
2020–2021: Massenhafter Einsatz während der Corona-Pandemie
Gesetzliche Grundlage (§ 95 ff. SGB III)
Die rechtlichen Grundlagen für Kurzarbeit sind im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verankert. In den Paragrafen § 95 bis § 109 wird genau definiert, unter welchen Bedingungen Kurzarbeit beantragt werden kann, wie das Verfahren abläuft und wie das Kurzarbeitergeld berechnet wird.
Die wichtigsten Punkte sind:
Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall: Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen von einem Arbeitsausfall von mehr als 10 % betroffen sein. Der Ausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein.
Anzeige bei der Agentur für Arbeit: Bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann, muss der Arbeitsausfall offiziell bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden.
Zustimmung der betroffenen Mitarbeitenden oder Betriebsvereinbarung: Kurzarbeit kann nicht einseitig angeordnet werden – sie erfordert die Zustimmung der Betroffenen oder eine entsprechende Regelung mit dem Betriebsrat.
Das Gesetz stellt sicher, dass Kurzarbeit nur dann zum Einsatz kommt, wenn sie tatsächlich notwendig ist und dass die Maßnahme transparent und nachvollziehbar erfolgt. Außerdem schafft es einen klaren Rahmen für die Berechnung der Leistungen, sodass sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte Planungssicherheit haben.

Tipp für Unternehmen
Wer Kurzarbeit plant, sollte sich frühzeitig mit den gesetzlichen Regelungen vertraut machen und die Dokumentationspflichten beachten. Dazu gehört vor allem die präzise Arbeitszeiterfassung, die im nächsten Abschnitt eine zentrale Rolle spielen wird – und die sich mit einer Software wie Projektron BCS effizient und revisionssicher umsetzen lässt.
Ziele und Nutzen der Kurzarbeit
Kurzarbeit ist mehr als nur ein Notfallinstrument – sie ist ein strategisches Werkzeug, das Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten handlungsfähig hält. Sie hilft, kurzfristige Auftrags- oder Umsatzrückgänge zu überbrücken, ohne wertvolles Know-how und eingespielte Teams zu verlieren.
Für viele Betriebe ist sie damit ein entscheidender Faktor für langfristige Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit.

Vorteile der Kurzarbeit auf einen Blick
Erhalt von Arbeitsplätzen
Entlastung der Personalkosten
Flexible Gestaltung möglich
Staatliche Unterstützung statt vollständigem Verdienstausfall
Sicherung von Arbeitsplätzen
Das primäre Ziel der Kurzarbeit ist der Erhalt von Arbeitsplätzen. Statt Kündigungen auszusprechen, können Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zeitweise reduzieren. Das schützt nicht nur die Existenzgrundlage der Mitarbeiter, sondern bewahrt auch das Unternehmen vor den hohen Kosten und Risiken, die mit Personalabbau verbunden sind – etwa Abfindungen, Imageverlust oder der spätere Fachkräftemangel, wenn die Auftragslage wieder anzieht.
Ein weiterer Vorteil: Beschäftigte behalten ihre betrieblichen Kenntnisse und bleiben in laufende Prozesse eingebunden. Gerade in projektorientierten Umgebungen bedeutet das, dass Teams nahtlos weiterarbeiten können, sobald neue Aufträge kommen oder bestehende Projekte wieder Fahrt aufnehmen.
Beispiel: Ein Softwareunternehmen verzeichnet einen Auftragsrückgang in einem bestimmten Produktbereich. Statt Entwickler zu entlassen, werden die Arbeitszeiten in diesem Team für drei Monate auf 60 % reduziert. Sobald ein neuer Großkunde an Bord ist, kann das Team sofort wieder voll einsteigen – ohne langwierige Rekrutierungs- und Einarbeitungsphasen.
Überbrückung von Auftragsflauten
In vielen Branchen gehören Schwankungen in der Auslastung zum Alltag. Saisonale Unterschiede, Projektverzögerungen oder externe Krisen können dazu führen, dass die Arbeit zeitweise nicht für alle Vollzeitkräfte reicht. Kurzarbeit ermöglicht es, diese Durststrecken zu überbrücken, bis neue Aufträge eintreffen oder bestehende Projekte wieder anlaufen.
Für projektbasierte Unternehmen – wie viele Kunden von Projektron – ist dies besonders wertvoll: Projekte lassen sich so im Hintergrund weiterplanen, während die operativen Aufgaben reduziert werden. Die gewonnene Zeit kann genutzt werden, um interne Prozesse zu verbessern, Weiterbildung zu fördern oder neue Produktideen zu entwickeln.
Praxisvorteile:
Liquidität schonen: Lohnkosten sinken, ohne das Team aufzulösen
Kapazität flexibel anpassen: Arbeitszeiten können je nach Auftragslage hoch- oder heruntergefahren werden
Reaktionsfähigkeit sichern: Bei neuen Projekten ist sofort wieder volles Engagement möglich
Flexibilität für Unternehmen und Mitarbeiter
Kurzarbeit ist für Mitarbeiter selbstverständlich keine vorteilhafte Situation: Sie bedeutet reale Einkommensverluste, Unsicherheit über die weitere Beschäftigung und häufig auch psychische Belastung durch unklare Perspektiven. Kurzarbeit ist daher kein „Benefit“, sondern ein Kriseninstrument, das vor allem dazu dient, Arbeitsplätze zu sichern – nicht, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Um in dieser schwierigen Situation zumindest Flexibilität für Unternehmen und Mitarbeiter zu gewährleisten ist das Instrument der Kurzarbeit ist in hohem Maße anpassbar. Unternehmen können individuell festlegen, um wie viele Stunden die Arbeitszeit reduziert wird, und ob dies gleichmäßig (z. B. täglich kürzere Arbeitszeiten) oder blockweise (z. B. ganze Tage oder Wochen frei) erfolgt. Diese Flexibilität macht es möglich, Kurzarbeit so zu gestalten, dass sie bestmöglich zur Art des Geschäfts und zu den Bedürfnissen der Mitarbeitenden passt.
Für Beschäftigte bedeutet das Planungssicherheit – sie wissen genau, an welchen Tagen oder zu welchen Zeiten sie arbeiten, und können die freie Zeit für Weiterbildung, Nebenprojekte oder private Verpflichtungen nutzen. Gleichzeitig sorgt das Kurzarbeitergeld dafür, dass die Einkommenseinbußen abgefedert werden.

Flexible Einsatzmöglichkeiten der Kurzarbeit
Teilreduzierung: z. B. von 40 auf 28 Stunden/Woche
Blockmodell: einzelne volle Tage oder Wochen frei
Kurzarbeit Null: vorübergehend keine Arbeitsleistung, z. B. bei Projektstopp
Individuelle Lösungen: unterschiedliche Reduktionsgrade für verschiedene Teams
Kurzarbeit beantragen: Voraussetzungen und Ablauf
Kurzarbeit ist nicht nur eine Frage der Entscheidung, sondern auch der korrekten Umsetzung. Sie kann nicht beliebig eingeführt werden. Der Gesetzgeber hat klare Regeln festgelegt, damit Kurzarbeit nur in gerechtfertigten Fällen zum Einsatz kommt und gleichzeitig Missbrauch verhindert wird.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Wer Kurzarbeit plant, muss prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und das Verfahren korrekt durchführen.
Für viele Unternehmen ist die größte Herausforderung, Arbeitszeitänderungen transparent zu dokumentieren und verlässliche Nachweise für die Agentur für Arbeit zu liefern. Mit einer Software wie Projektron BCS lassen sich diese Schritte effizient digital abbilden – von der Anpassung der Soll-Arbeitszeiten bis zur revisionssicheren Stundendokumentation.
Wann kann ich Kurzarbeit beantragen?
Kurzarbeit darf nur eingeführt werden, wenn bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sind. Die wichtigste Hürde: Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen von einem Arbeitsausfall von mehr als 10 % ihres Bruttoarbeitsentgelts betroffen sein.
Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein – das bedeutet, dass zunächst alle anderen Mittel ausgeschöpft werden müssen, um die Beschäftigung aufrechtzuerhalten.
Mögliche Auslöser für Kurzarbeit:
Auftragsrückgang: z. B. Projektstornierungen oder verspätete Beauftragungen
Lieferengpässe: fehlende Materialien verhindern die Fertigstellung von Produkten oder Projekten
Naturereignisse: Überschwemmungen, Sturmschäden oder andere Katastrophen
Krisenlagen: Wirtschaftskrisen, Pandemien oder geopolitische Ereignisse
Bevor Kurzarbeit beantragt wird, müssen Unternehmen prüfen, ob Zeitguthaben (z. B. Überstunden) oder Resturlaub abgebaut werden können. Erst wenn diese Optionen ausgeschöpft sind, gilt der Arbeitsausfall als unvermeidbar im Sinne des Gesetzes.
Meldeverfahren bei der Agentur für Arbeit
Der Antrag auf Kurzarbeit erfolgt in zwei Schritten – und diese Reihenfolge ist zwingend einzuhalten:
Anzeige des Arbeitsausfalls
Arbeitgeber müssen den Arbeitsausfall schriftlich oder online bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden.
Dazu dient das Anzeigeformular Kurzarbeit, das detaillierte Angaben zum Umfang und zur voraussichtlichen Dauer der Maßnahme enthält.
Die Anzeige muss spätestens in dem Monat eingehen, in dem Kurzarbeit beginnt.
Monatliche Abrechnung und Antrag auf Kurzarbeitergeld
Am Ende jedes Monats ermittelt der Arbeitgeber, wie viele Stunden tatsächlich ausgefallen sind.
Diese Daten werden in den Antrag auf Kurzarbeitergeld eingetragen und zusammen mit den Arbeitszeitnachweisen an die Agentur übermittelt.
Die Agentur prüft die Unterlagen und zahlt das Kurzarbeitergeld an den Arbeitgeber aus, der es dann an die Beschäftigten weitergibt.
Die Rolle des Stundennachweises
Der Stundennachweis ist das zentrale Dokument, wenn es darum geht, Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit korrekt abzurechnen. Er belegt, wie viele Stunden ein Mitarbeiter tatsächlich gearbeitet hat und wie viele aufgrund der Kurzarbeit entfallen sind. Ohne einen lückenlosen und transparenten Nachweis besteht das Risiko, dass Anträge verzögert bearbeitet oder sogar abgelehnt werden.
Warum Arbeitszeiterfassung so wichtig ist
Kurzarbeitergeld wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern richtet sich monatlich nach den tatsächlich ausgefallenen Stunden. Arbeitgeber müssen deshalb exakt dokumentieren:
Geplante Soll-Arbeitszeit
Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden
Ausgefallene Stunden aufgrund von Kurzarbeit
Je klarer diese Angaben sind, desto weniger Rückfragen gibt es seitens der Agentur – und desto schneller wird das Kurzarbeitergeld ausgezahlt.
Anforderungen der Agentur für Arbeit
Die Behörde legt großen Wert auf Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Richtigkeit. Stundennachweise müssen:
zeitnah geführt werden (am besten tagesgenau)
vollständig sein (keine Lücken)
eindeutig zwischen regulärer Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub und Kurzarbeit unterscheiden
Mit einer digitalen Lösung wie Projektron BCS lassen sich Soll- und Ist-Arbeitszeiten automatisch gegenüberstellen und als revisionssicherer Stundennachweis exportieren. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und erfüllt die Anforderungen der Agentur für Arbeit zuverlässig.
Relevanz der Kurzarbeit für Projektron BCS-Kunden
Kurzarbeit ist in den letzten Jahren für viele Unternehmen realer Arbeitsalltag geworden. Auch zahlreiche Kunden von Projektron haben in wirtschaftlich herausfordernden Phasen auf dieses Instrument zurückgegriffen, um flexibel zu bleiben und Arbeitsplätze zu sichern.
Gerade projektorientierte Organisationen spüren Auftragsverschiebungen oder Budgetkürzungen oft sehr direkt. Wenn ein geplantes Projekt pausiert oder ein Kunde kurzfristig abspringt, kann es schnell zu Leerlauf in einzelnen Teams kommen. Kurzarbeit ist hier ein wirksames Mittel, um die Personalressourcen temporär anzupassen, ohne das Unternehmen langfristig zu schwächen.

Heidi Loßmann, seit 2005 Anwenderberaterin bei der Projektron GmbH
"Kurzarbeit als rettende Unterstützungsmaßnahme in der Unternehmenssteuerung darf in der Umsetzung nicht mehr Aufwand erzeugen als es dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber an Nutzen bringt. Eine flexible, unkomplizierte Dokumentation der Arbeitszeiten und Kurzarbeit für die betroffenen Mitarbeiter - auch remote - erleichtern die Dokumentation und Transparenz in dieser Beschäftigungsphase. Das Abbilden der verringerten Kapazitäten des Unternehmens, die veränderte Kostendisposition sowie das Bereitstellen der Arbeitszeitnachweise für die Agentur für Arbeit sollte andererseits dem Arbeitgeber keinen unangemessenen Aufwand bereiten. Daher bieten die unterschiedlichen Lösungsansätze in Projektron BCS - passend zur Regelung im Unternehmen - für alle Beteiligten effiziente Lösungen in dieser von beiden Seiten ungewollten Arbeitssituation. Unsere betroffenen Kunden konnten wir in diesen Fällen verlässlich unterstützen."
Erfahrungen aus der Praxis: Viele Unternehmen mussten Kurzarbeit anmelden
Ob in der Corona-Pandemie, während Lieferkettenproblemen oder bei konjunkturellen Schwankungen: Zahlreiche BCS-Kunden sahen sich in den letzten Jahren gezwungen, Kurzarbeit einzuführen. Dabei reichte die Spannbreite von punktuellen Anpassungen – etwa für ein einzelnes Projektteam – bis hin zu umfassenden Reduktionen in ganzen Unternehmensbereichen.
Ein gemeinsamer Nenner zeigte sich dabei immer: Je klarer die Arbeitszeiten dokumentiert und je transparenter die Änderungen kommuniziert werden, desto reibungsloser verläuft die Abrechnung mit der Agentur für Arbeit. Viele Unternehmen berichteten, dass die manuelle Verwaltung von Kurzarbeitszeiten in Excel schnell an ihre Grenzen stößt – insbesondere, wenn Soll- und Ist-Arbeitszeiten häufig angepasst werden müssen.
Herausforderungen bei der Umsetzung ohne passende Software
Ohne ein geeignetes System stehen Unternehmen vor mehreren Herausforderungen:
- Hoher Verwaltungsaufwand: Änderungen in Soll-Arbeitszeiten müssen für jede Person manuell nachgepflegt werden.
- Fehleranfälligkeit: Falsche oder unvollständige Stundennachweise führen zu Rückfragen oder Verzögerungen bei der Auszahlung.
- Mangelnde Transparenz: Mitarbeitende wissen oft nicht genau, wie sich ihre Arbeitszeiten in der Kurzarbeitsphase verändern.
Erfahrungswerte: Umsetzung von Kurzarbeit in Projektron BCS
Kurzarbeit ist nicht nur ein arbeitsrechtliches Thema, sondern auch eine organisatorische Herausforderung. In der Praxis haben sich bestehende Funktionen und die freie Konfigurierbarkeit von Projektron BCS als besonders wirkungsvoll erwiesen: Sie ermöglichen es Unternehmen, Kurzarbeit transparent abzubilden, Kapazitäten flexibel zu steuern und Projektpläne realistisch anzupassen.
Die Erfahrungen unserer Kunden zeigen eindrucksvoll, wie unterschiedliche Kurzarbeitsmodelle – von gleichmäßiger Reduzierung der Arbeitszeit bis zu tagesgenauen Anpassungen – erfolgreich umgesetzt werden können. Diese Erfahrungsberichte teilen wir hier gern, um anderen Unternehmen Orientierung zu geben und praxisnahe Lösungen aufzuzeigen.
Gleichzeitig sind diese Berichte für uns bei Projektron ein Ansporn: Wir wollen möglichst vielen Kunden helfen, ihr individuelles Kurzarbeitszenario bestmöglich abzubilden, damit wirtschaftlich nachhaltiger Schaden vermieden werden kann.

Vorteile: Kurzarbeit in BCS abbilden
Exakte Kapazitätsplanung trotz reduzierter Arbeitszeiten
Transparenz für Projektleiter und HR-Abteilung
Klare Grundlage für Berichte, Auswertungen und Nachweise
Flexibilität bei kurzfristigen Änderungen
Auf Basis dieser Erfahrungen lassen sich in der Praxis unterschiedliche Vorgehensweisen erkennen, die sich besonders bewährt haben. Im Folgenden stellen wir die drei gängigsten Szenarien vor, mit denen Unternehmen Kurzarbeit in Projektron BCS erfolgreich abbilden – von der einfachen Arbeitszeitreduktion bis hin zur tagesgenauen Kapazitätssteuerung. Diese Szenarien dienen als Orientierung und zeigen, wie die flexible Konfigurierbarkeit von BCS in der Praxis optimal genutzt werden kann.
Kurzarbeit in BCS abbilden: 3 Best-Practice-Szenarien
Szenario A: Änderung der Soll-Arbeitszeit eines Mitarbeiters
Die einfachste Möglichkeit, Kurzarbeit in Projektron BCS abzubilden, ist die Reduzierung der Soll-Arbeitszeit betroffener Mitarbeiter.
Über Interna-Änderungen können die Minderstunden pro Wochentag hinterlegt werden. Diese Anpassungen lassen sich beliebig oft vornehmen – einmalig zu Beginn der Kurzarbeit oder regelmäßig, z. B. wöchentlich.
Die Änderung des Arbeitszeitmodells darf nur durch Personalverantwortliche erfolgen und muss im Einvernehmen mit den betroffenen Personen sowie ggf. dem Betriebsrat abgestimmt werden. Ebenso ist die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (z. B. beim Aufbau von Überstunden) zwingend erforderlich.
Vorteile | Nachteile |
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Szenario B: Soll-Arbeitszeitmodell bleibt bestehen
In manchen Fällen kann es sinnvoll oder notwendig sein, das Arbeitszeitmodell unverändert zu lassen – z. B. weil der Nachweis der Soll-Arbeitszeit ein fester Bestandteil der Leistungsnachweise für die Agentur für Arbeit ist.
Auch wenn vorab noch nicht klar ist, welche Personen in welchem Umfang von Kurzarbeit betroffen sind, bietet diese Variante mehr Flexibilität.
Die Soll-Arbeitszeiten bleiben in den Arbeitszeitmodellen erhalten, und die Zeiterfassung erfolgt wie gewohnt. Minderstunden werden in BCS automatisch ausgewiesen und können auf ein eigenes Kurzarbeit-Projekt mit einer zentralen Kurzarbeit-Aufgabe gebucht werden.
Mögliche Vorgehensweisen
Fall 1: Mitarbeiter ignorieren Minusstunden. | Personalverantwortliche führen zu einem Stichtag (z. B. vor Einreichen der Leistungsnachweise) ein Zeiterfassungs-Controlling durch, prüfen die Soll-Zeiten und buchen fehlende Stunden auf die Kurzarbeit-Aufgabe. Wichtig: Eingetragene Minderstunden dürfen anschließend nicht mehr geändert werden, um die Monatswerte nicht zu verfälschen. |
Fall 2: Mitarbeiter buchen ihre Minderstunden direkt auf die Kurzarbeit-Aufgabe. | Bei mehrtägiger ganztägiger Kurzarbeit müssen die Buchungsfristen beachtet werden. |
Mischformen beider Fälle | Mischformen der Fälle 1 und 2 sind ebenfalls möglich. |
Mit diesem Vorgehen bleiben Soll-Arbeitszeiten erhalten, Arbeitsstunden werden transparent erfasst, und der Arbeitsausfall ist über das Kurzarbeit-Projekt nachvollziehbar dokumentiert.
Vorteile
BCS generiert automatisch die notwendigen Nachweise für die Agentur für Arbeit
Der Aufwandsnachweis-Bericht kann zeitgesteuert für ausgewählte Personen, Abteilungen oder die gesamte Organisation erstellt und an verschiedene E-Mail-Empfänger versandt werden
Voraussetzungen
- Vollständige Zeiterfassung aller betroffenen Mitarbeiter in BCS
- Strikte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben durch Mitarbeiter und Personalverantwortliche
Szenario C: Konfigurationen
Verschiedene Kunden der Projektron GmbH haben ihre Kurzarbeitsmodelle in Projektron BCS individuell abgebildet. Die Umsetzungen sind dabei so vielfältig wie die Organisationen und ihre Anforderungen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie flexibel sich BCS an unterschiedliche Rahmenbedingungen anpassen lässt:
Industrielles Automatisierungsunternehmen
Dieses Unternehmen plante die Umsetzung von Kurzarbeit über eine eigens konfigurierte Terminart in Projektron BCS. Für sie war es besonders wichtig, dass in der internen Kapazitätsplanung – konkret in der Auslastungsprognose – die verschiedenen Terminarten getrennt aufgeführt werden. So konnten sie jederzeit detailliert erkennen, welche Ressourcen aufgrund von Kurzarbeit reduziert verfügbar waren.
Internationaler Automobilzulieferer
Auch dieser Kunde richtete eine eigene Terminart für Kurzarbeit ein, um im Kalender und in der Auslastungsprognose klar zu sehen, welche Mitarbeiter in welchem Zeitraum betroffen waren. Die Verrechnung mit dem Stundenmodell fand nicht in BCS statt, da diese in einem separaten System über Schnittstellen importiert wurde. Dennoch ermöglichte die Konfiguration wertvolle interne Auswertungen über die monatliche Reduktion von Kapazitäten.
Kleines Unternehmen der Automotive-Branche (ca. 20–25 Mitarbeiter)
Dieses Unternehmen setzt aktuell auf Szenario A – die Anpassung der Soll-Arbeitszeit. Da keine komplexe Kapazitätsplanung über BCS erfolgt und vieles intern persönlich abgestimmt wird, genügt diese Lösung vorerst. Wichtig ist dem Unternehmen jedoch die Erstellung eines täglichen Arbeitsstundennachweises pro Mitarbeiter, um das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit zu beantragen. Eine künftige Umsetzung dieser Nachweise direkt in BCS ist geplant. Zuvor werden die prozessualen Voraussetzungen sowie die Eignung der Berichtsvorlagen geprüft.
IT-Beratungsunternehmen
Hier kommt Szenario B zum Einsatz – das Soll-Arbeitszeitmodell bleibt unverändert. Zusätzlich wurde ein spezieller Bericht konfiguriert, der am Monatsende automatisch generiert wird. In diesem werden die Aufgabenverteilung und Arbeitszeiten der verschiedenen Mitarbeiter komprimiert dargestellt. Dadurch liegen alle relevanten Daten für den Antrag auf Kurzarbeitergeld automatisch in einer vollständigen und strukturierten Form vor.
FAQ: Häufige Fragen zur Kurzarbeit und ihrer Abbildung in Projektron BCS
Was ist Kurzarbeit und wann wird sie eingesetzt?
Was ist Kurzarbeit und wann wird sie eingesetzt?
Kurzarbeit ist eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit, wenn Aufträge, Projekte oder Produktionsvolumen zurückgehen. Sie hilft, Beschäftigung zu sichern und Kündigungen zu vermeiden, bis sich die wirtschaftliche Lage stabilisiert.
Wie funktioniert die finanzielle Unterstützung durch Kurzarbeitergeld?
Wie funktioniert die finanzielle Unterstützung durch Kurzarbeitergeld?
Beschäftigte erhalten für die ausfallenden Stunden Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit – in der Regel 60 % des Nettoverdienstausfalls, mit Kind 67 %. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt für die geleisteten Stunden weiter.
Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein?
Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein?
Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen von einem Arbeitsausfall von über 10 % betroffen sein. Der Ausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein, und die Mitarbeitenden müssen der Maßnahme zustimmen.
Wie wird Kurzarbeit rechtssicher dokumentiert?
Wie wird Kurzarbeit rechtssicher dokumentiert?
Arbeitgeber müssen Soll- und Ist-Arbeitszeiten exakt erfassen. Die Agentur für Arbeit verlangt lückenlose Stundennachweise, aus denen klar hervorgeht, welche Stunden gearbeitet und welche ausgefallen sind.
Wie unterstützt Projektron BCS die Abbildung von Kurzarbeit?
Wie unterstützt Projektron BCS die Abbildung von Kurzarbeit?
Projektron BCS ermöglicht die Anpassung von Soll-Arbeitszeiten, die Erfassung ausgefallener Stunden und die Erstellung revisionssicherer Nachweise. So können Unternehmen Kurzarbeit digital, transparent und effizient verwalten.
Welche Vorteile bietet die Umsetzung in Projektron BCS?
Welche Vorteile bietet die Umsetzung in Projektron BCS?
BCS reduziert den administrativen Aufwand, sorgt für klare Nachweise und schafft Transparenz für Mitarbeitende und Personalverantwortliche. Änderungen können flexibel umgesetzt und Berichte automatisch generiert werden.
Fazit: Kurzarbeit braucht Struktur, Transparenz und flexible Werkzeuge
Kurzarbeit ist kein Zeichen von Schwäche, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Unternehmensführung in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Wer frühzeitig plant, transparent kommuniziert und die notwendigen Prozesse sauber dokumentiert, schafft Vertrauen – sowohl bei Mitarbeitenden als auch bei Behörden.
Digitale Werkzeuge wie Projektron BCS unterstützen Unternehmen dabei, diesen Spagat zu meistern: Sie ermöglichen eine nachvollziehbare Planung reduzierter Arbeitszeiten, eine revisionssichere Dokumentation und eine effiziente Abrechnung mit der Agentur für Arbeit. Dadurch wird Kurzarbeit nicht zur administrativen Belastung, sondern zu einem kontrollierbaren und fairen Instrument, das Arbeitsplätze sichert und Handlungsfähigkeit erhält.
Gerade in Phasen wirtschaftlicher Unsicherheit gilt: Struktur schlägt Hektik – und Transparenz schafft Stabilität.

Über die Autorin
Die Autorin des Artikels ist seit über drei Jahren für die Projektron GmbH tätig und unterstützt eine Vielzahl an Kunden bei Anwenderfragen. Dadurch erhält sie täglich Einblicke in diverse Anwendungsbeispiele und ihrer realen Umsetzung in BCS. Das Thema „Kurzarbeit“ hat zu Pandemie-Zeiten 2020 den Höhepunkt erreicht und bleibt auch in den Folgejahren aktuell. Ihre persönliche Expertise zum Thema "Kurzarbeit" hat sie in zahlreichen Kundengesprächen zu deren individuellen Anforderungen an Kurzarbeit aufgebaut.
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